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Patentrecht in Indien – Angriff eines indischen Patents durch Nichtigkeitsklage
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannIst ein Patent in Indien wirksam erteilt worden, können die aus dem Patent resultierenden Rechte vor den indischen Gerichten durchgesetzt werden, und zwar auch zugunsten von ausländischen Unternehmen. Auch im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein ausländisches Unternehmen ein zugunsten eines Dritten in Indien eingetragenes Patent benutzen will, sollte das ausländische Unternehmen nicht der irrigen Annahme unterliegen, dass Patentrechte in Indien ohnehin nicht durchsetzbar seien.
Asienworkshop IHK Frankfurt am 27. März 2019 - Indien & China
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannAsienworkshop IHK Frankfurt am 27. März 2019
Rechtsanwalt Dr. Oliver S. Hartmann zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ernannt
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannTagung: "Medizintechnik – Wachstumsmarkt Asien" am 6. März 2018 in Tuttlingen
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannFachtagung „Medizintechnik – Wachstumsmarkt Asien“ der MedicalMountains AG
Markenschutz in Indien: Trade Marks Rules, 2017 führen zu praxisrelevanten Änderungen bei der Anmeldung einer Marke in Indien
geschrieben von Dr. Oliver S. HartmannAm 6. März 2017 ist in Indien eine neue Markenrechtsverordnung in Kraft getreten (Trade Marks Rules, 2017). Die neuen markenrechtlichen Regelungen führen zu einigen wesentlichen Änderungen bei der Markenanmeldung und im Widerspruchsverfahren. Für ausländische Markeninhaber ergeben sich durch die Änderungen zum Teil Chancen, einen schnelleren und stärkeren gesetzlichen Markenschutz in Indien zu erlangen, andererseits werden dem indischen Markenamt aber auch weitreichende Kompetenzen eingeräumt, die es schwieriger machen können, überhaupt eine Markeneintragung in Indien zu bekommen. Im Folgenden geben wir einen (nicht abschließenden) Überblick über die neuen Regelungen der Trade Marks Rules, 2017:
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)