Datenschutzrecht | ||||
Ob man will oder nicht: Das Datenschutzrecht ist in der EDV-geprägten Geschäftswelt ein zentrales Thema. |
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Das Datenschutzrecht ist geprägt durch das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Daten erhebenden Stellen (Unternehmen oder Behörden) einerseits und den Interessen der Betroffenen am Schutz ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts andererseits. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden „Volkszählungsurteil“ bereits 1983 hervorgehoben, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, welcher einer Rechtfertigung bedarf. Die Gefährdung dieses Grundrechts liege bereits darin, dass der Einzelne nicht weiß, was mit seinen Daten geschieht und er sich deshalb anders verhält. |