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Alle Kanzleinachrichten

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Alle Kanzleinachrichten (9)

Asienworkshop IHK Frankfurt am 27. März 2019

Produkt- und Markenpiraterie in Indien ist durchaus ein Problem und zwar gerade auch für deutsche Unternehmen. Ein Überblick über die rechtlichen Instrumentarien in Indien zeigt, dass der Kampf gegen Produktpiraterie in Indien erfolgreich geführt werden kann.

Fachtagung „Medizintechnik – Wachstumsmarkt Asien“ der MedicalMountains AG

Bisher gab es in Indien keine einheitliche Mehrwertsteuer, sondern verschiedene indirekte Steuern auf zentralstaatlicher, bundesstaatlicher und lokaler Ebene. Fast alle indirekten Steuern werden nun durch die einheitliche Goods & Services Tax (GST) ersetzt. Dies stellt wohl Indiens größte Steuerreform seit Jahrzehnten dar. In der folgenden Übersicht zeigen wir kurz den Inhalt der Reform, die Umsetzung und den Handlungsbedarf auf: Goods & Services Tax (GST)

Am 6. März 2017 ist in Indien eine neue Markenrechtsverordnung in Kraft getreten (Trade Marks Rules, 2017). Die neuen markenrechtlichen Regelungen führen zu einigen wesentlichen Änderungen bei der Markenanmeldung und im Widerspruchsverfahren. Für ausländische Markeninhaber ergeben sich durch die Änderungen zum Teil Chancen, einen schnelleren und stärkeren gesetzlichen Markenschutz in Indien zu erlangen, andererseits werden dem indischen Markenamt aber auch weitreichende Kompetenzen eingeräumt, die es schwieriger machen können, überhaupt eine Markeneintragung in Indien zu bekommen. Im Folgenden geben wir einen (nicht abschließenden) Überblick über die neuen Regelungen der Trade Marks Rules, 2017:

Dissertation von Dr. Oliver S. Hartmann (Partner von InDe® Rechtsanwälte) über "Das Markenrecht in Indien" wird mit Karlheinz Quack Preis ausgezeichnet (siehe hier). Das Werk ist in der "grünen Reihe" des Max Planck-Instituts erschienen und zählt mittlerweile als Standardwerk zum indischen Markenrecht (hier gehts zum Verlag).