Ist ein Patent in Indien wirksam erteilt worden, können die aus dem Patent resultierenden Rechte vor den indischen Gerichten durchgesetzt werden, und zwar auch zugunsten von ausländischen Unternehmen. Auch im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein ausländisches Unternehmen ein zugunsten eines Dritten in Indien eingetragenes Patent benutzen will, sollte das ausländische Unternehmen nicht der irrigen Annahme unterliegen, dass Patentrechte in Indien ohnehin nicht durchsetzbar seien.
