Vertragsrecht (1)
Mittwoch, 07 Oktober 2015 00:00
EuGH erklärt Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig – der Datenübermittlung in die USA wird Rechtsgrundlage entzogen
geschrieben von RA Tim F. SchulzDer Europäische Gerichtshof (EuGH) folgt der Auffassung des Generalanwalts und erklärt Safe-Harbor für ungültig. Damit wird der Datenübermittlung vieler Internetkonzerne in die USA die bisherige Rechtsgrundlage entzogen. Betroffen ist nicht nur Facebook.
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.10.2015, Rechtssache C-362/14 (hier geht's zum Urteil)
Freigegeben in Datenschutzrecht
Sortieren Sie nach einem Rechts- oder Fachgebiet: