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Sonntag, 07 April 2019 00:00

Patentrecht in Indien – Angriff eines indischen Patents durch Nichtigkeitsklage

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Ist ein Patent in Indien wirksam erteilt worden, können die aus dem Patent resultierenden Rechte vor den indischen Gerichten durchgesetzt werden, und zwar auch zugunsten von ausländischen Unternehmen. Auch im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein ausländisches Unternehmen ein zugunsten eines Dritten in Indien eingetragenes Patent benutzen will, sollte das ausländische Unternehmen nicht der irrigen Annahme unterliegen, dass Patentrechte in Indien ohnehin nicht durchsetzbar seien.

Um das indische Patent rechtssicher benutzen zu können, gibt es daher auch in Indien im Grundsatz nur zwei Möglichkeiten: Entweder es wird ein Lizenzvertrag mit dem Patentinhaber geschlossen oder das Patent wird über eine Nichtigkeitsklage angegriffen. In unserem Artikel auf TRANSPATENT werden kurz die Möglichkeiten aufgezeigt, wie ein indisches Patent angegriffen werden kann und das Verhältnis zwischen dem Intellectual Property Appellate Board und den indischen High Courts sowie der Bindungswirkung des patentamtlichen Erteilungsaktes in einem Verletzungsprozess erläutert: https://transpatent.com/patentrecht_indien_nichtigkeit

Gelesen 5267 mal Letzte Änderung am Montag, 25 November 2019 06:36
Dr. Oliver S. Hartmann

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