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In einer bemerkenswerten Entscheidung hat der High Court in Mumbai im Jahre 2019 im Falle von Markenpiraterie einen sehr hohen Strafschadensersatz verhängt, nämlich umgerechnet ca. 640.000 Euro (Umrechnungskurs am 1.05.2019)....weiterlesen auf https://transpatent.com/produkt-und-markenpiraterie-in-indien-640-000-euro-strafschadensersatz/

Ist ein Patent in Indien wirksam erteilt worden, können die aus dem Patent resultierenden Rechte vor den indischen Gerichten durchgesetzt werden, und zwar auch zugunsten von ausländischen Unternehmen. Auch im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein ausländisches Unternehmen ein zugunsten eines Dritten in Indien eingetragenes Patent benutzen will, sollte das ausländische Unternehmen nicht der irrigen Annahme unterliegen, dass Patentrechte in Indien ohnehin nicht durchsetzbar seien.

Asienworkshop IHK Frankfurt am 27. März 2019

Produkt- und Markenpiraterie in Indien ist durchaus ein Problem und zwar gerade auch für deutsche Unternehmen. Ein Überblick über die rechtlichen Instrumentarien in Indien zeigt, dass der Kampf gegen Produktpiraterie in Indien erfolgreich geführt werden kann.

Fachtagung „Medizintechnik – Wachstumsmarkt Asien“ der MedicalMountains AG

Bisher gab es in Indien keine einheitliche Mehrwertsteuer, sondern verschiedene indirekte Steuern auf zentralstaatlicher, bundesstaatlicher und lokaler Ebene. Fast alle indirekten Steuern werden nun durch die einheitliche Goods & Services Tax (GST) ersetzt. Dies stellt wohl Indiens größte Steuerreform seit Jahrzehnten dar. In der folgenden Übersicht zeigen wir kurz den Inhalt der Reform, die Umsetzung und den Handlungsbedarf auf: Goods & Services Tax (GST)

Am 6. März 2017 ist in Indien eine neue Markenrechtsverordnung in Kraft getreten (Trade Marks Rules, 2017). Die neuen markenrechtlichen Regelungen führen zu einigen wesentlichen Änderungen bei der Markenanmeldung und im Widerspruchsverfahren. Für ausländische Markeninhaber ergeben sich durch die Änderungen zum Teil Chancen, einen schnelleren und stärkeren gesetzlichen Markenschutz in Indien zu erlangen, andererseits werden dem indischen Markenamt aber auch weitreichende Kompetenzen eingeräumt, die es schwieriger machen können, überhaupt eine Markeneintragung in Indien zu bekommen. Im Folgenden geben wir einen (nicht abschließenden) Überblick über die neuen Regelungen der Trade Marks Rules, 2017:

Unser Kollege RA Pallien wird Fach- und Führungskräften von Bayer CropScience AG und Bayer Business Services GmbH am 21.03.2016 in Montabaur und am 18.04.2016 in Leverkusen in ganztägigen Seminaren auf deutsch-indische Kooperationen vorbereiten. Für nähere Informationen zur Seminartätigkeit von Herrn Pallien kontaktieren Sie uns gerne oder informieren sich unter: www.indien-seminare.eu

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