Die Durchsetzung von Ansprüchen in Indien ist oftmals langwierig. Streitigkeiten sollten daher im Vorfeld vermieden und Lieferungen abgesichert werden. Mit unseren indischen Kooperationspartnern vertreten InDe® Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen in Indien. Dabei arbeiten wir sowohl mit indischen Anwälten als auch mit indischen Inkassounternehmen zusammen. Letztere haben oftmals ein sehr gutes Netzwerk in Indien und können zum Beispiel über indische Banken auf den Schuldner Druck ausüben. Dabei rechnen unsere indischen Partner entweder nach Stundensatz, nach einer Pauschale oder aber auch rein auf Erfolgsbasis ab. Wie Sie sich auch entscheiden, wir fungieren als Ihre externe Rechtsabteilung in Deutschland, d.h. wir bleiben Ihr Ansprechpartner in Deutschland, der zuverlässig die kulturellen und rechtlichen Hürden in Indien für Sie meistert.
Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen in Indien gestaltet sich als schwierig. Zwar ist die Rechtslage oftmals eindeutig und die rechtlichen Instrumentarien sind in Indien vorhanden. Das Problem stellt jedoch die lange Dauer von Gerichtsverfahren dar. Aus diesem Grunde gilt für Indien der generelle Grundsatz, dass zunächst die Kreditwürdigkeit und Reputation des indischen Vertragspartners vorab geprüft werden sollte (siehe unsere Dienstleitung Backround-Check) sowie bei der Durchführung des Vertrages möglichst nicht in Vorleistung getreten werden sollte. Werden also Waren nach Indien geliefert, sollte von dem indischen Unternehmen entweder Vorkasse geleistet oder die Lieferung sollte über z.B. Bankgarantien abgesichert werden. Auch im umgekehrten Fall, das heißt wenn Waren aus Indien bestellt und der Kaufpreis bereits - wie üblich - vorab bezahlt wurde, sollten entsprechende rechtliche Vorkehrungen für den Fall getroffen werden, falls die gelieferte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. | | Wurden keine Vorkehrungen getroffen, müssen die Ansprüche jedoch nicht von vornherein abgeschrieben werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob es nicht doch rechtliche oder faktische Möglichkeiten gibt, die Zahlungsansprüche in Indien durchzusetzen. Folgende grundsätzliche Möglichkeiten bestehen und werden von uns angeboten: - Außergerichtliche Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit dem indischen Geschäftspartner zur Erzielung eines außergerichtlichen Vergleichs.
- Vertretung und Begleitung von außergerichtlichen Mediations- und Streitschlichtungsverfahren (z.B. Schiedsverfahren).
- Gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen vor indischen Gerichten.
- Erwirkung eines Gerichtstitels in Deutschland und Vollstreckung des deutschen Urteils in Indien.
- Vollstreckungsmaßnahmen in Indien zur Durchsetzung eines erwirkten Gerichts- oder Schiedsurteils.
- Beratung beim Transfer von Zahlungen nach indischem Bank- und Devisenrecht (FEMA).
Welche Art der Durchsetzung am besten geeignet ist, hängt von dem konkreten Einzelfall ab. Entscheidende Kriterien sind dabei insbesondere: - der Rechtsgrund für die Forderung;
- die Höhe der Forderung;
- ob die Forderung unstreitig oder vom Schuldner Gegenansprüche geltend gemacht werden;
- ob der Schuldner grundsätzlich einigungsbereit ist oder jegliche weitere Kommunikation abgebrochen hat;
- die Kreditwürdigkeit, der Sitz und die Reputation des Schuldners.
Gerne beraten InDe® Rechtsanwälte Sie beim Inkasso und der Forderungsdurchsetzung in Indien. Unsere in diesem Bereich angebotenen Dienstleistungen sind in dem rechts stehendem Menü aufgelistet. | |
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