Um Probleme mit der Ausländerbehörde in Indien zu vermeiden, sollte bei der Wahl des Visums auf den richtigen Visatyp geachtet werden. Ausländer- und Aufenthaltsrecht
Zur Einreise nach Indien benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum. Insbesondere bei der Aufnahme geschäftlicher Kontakte in Indien, einer Berufs- oder Forschungstätigkeit, der Geschäftsführung einer indischen Tochtergesellschaft bis hin zur Entsendung von Mitarbeitern nach Indien sind daher aufenthaltsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Schon bei der Wahl des richtigen Visums sollte auf den richtigen Visatyp geachtet werden, da die einzelnen Visaarten unterschiedliche Erteilungsvoraussetzungen und spezifische Restriktionen aufweisen. Nicht selten haben sich in der Praxis Probleme bei der nach der Ankunft obligatorischen Registrierung in dem Foreigners Registration Office (FRRO) ergeben, wenn sich herausstellt, dass ein falsche Visum ausgestellt wurde. In diesen Fällen ist eine Ausreise aus Indien und eine neue Antragstellung aus dem Ausland zwingend erforderlich, was zusätzliche Kosten und Zeitaufwand bedeutet. Auch müssen bereits im Falle einer Mitarbeiterentsendung die Arbeitsverträge derart gefasst werden, dass diese von der indischen Ausländerbehörde zur Erteilung eines Arbeitsvisums akzeptiert werden.
Ausländische Staatsbürger, die indische Wurzel oder mit einem indischen Ehepartner verheiratet sind, haben die Möglichkeit, eine sog. OCI-Karte zu erwerben. Eine solche OCI-Karte hat insbesondere den Vorteil, dass ein unbegrenzter Aufenthalt in Indien ohne Visum und ohne Registrierung möglich ist sowie Grundeigentum in Indien erworben werden darf (siehe dazu die Rubrik "Immobilienrecht").
InDe® Rechtsanwälte beraten im indischen Aufenthaltsrecht und in Fällen der Mitarbeiterentsendungen aus dem deutschen Stammhaus nach Indien. Ebenso vertreten wir Inhaber von OCI-Cards und Non-Resident Indians (NRI), die in Indien entsprechende rechtliche Dienstleistungen - wie z.B. Steuerrückerstattung oder Erwerb von Grundeigentum - benötigen. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner in Deutschland, der zuverlässig die kulturellen und rechtlichen Hürden in Indien für Sie meistert.
Für Fragen zum Einbürgerungsrecht, Familien- und Ehegattenzusammenführung in Deutschland/Indien, Adoptionsrecht etc. klicken Sie auf die Rubrik "Familien- und Erbrecht".
Im Folgenden erfolgt ein kurzer Überblick zum indischen Ausländer- und Aufenthaltsrecht:
A. Einreisebestimmungen (Allgemeines)
Das obligatorische Visum muss schon vor der Einreise beantragt werden. Nur im Falle eines Touristenvisums hat Indien vor kurzem auch das "visa-on-arrival" an bestimmte Flughäfen eingeführt. Um Probleme in Indien oder gar beim Einchecken am deutschen Flughafen - wo ein Visa regelmäßig geprüft wird - zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, ein Visa schon vorher zu beantragen. Die Frage, welche indische Botschaft in Deutschland für die Prüfung und Erteilung von Visaanträgen zuständig ist, hängt davon ab, wo der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Die konkreten Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums richten sich nach Art und Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Visa sind für unterschiedliche Zeiträume und Aufenthaltszwecke erhältlich (72 Stunden bis 5 Jahre).
Übersteigt die Geltungsdauer des Visums 180 Tage, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Indien bei der regionalen Ausländermeldebehörde registriert werden. Diese Registrierung ist gesetzlich zwingend, und zwar auch dann, wenn der Inhaber des Visums nicht länger als 180 Tage bleibt bzw. bleiben will. Es ist unbedingt zu empfehlen, dieser Registrierungspflicht nachzukommen, und darauf zu achten, dass die indische Ausländerbehörde - was manchmal vergessen wird - im Pass einen Stempel versieht. Denn wenn bei der Ausreise kein Stempel dieser indischen Ausländerbehörde im Pass vermerkt ist, wird regelmäßig die Ausreise am indischen Flughafen verweigert. Gerade in dringenden Geschäftsangelegenheiten, in denen schnell wieder zurück nach Deutschland geflogen werden muss, ist dies nicht nur mit Kostennachteilen verbunden (Hotelkosten, Flugstornierung etc.), sondern kann Geschäftsabläufe nachteilig beeinträchtigen. | | B. Visumsarten
Touristenvisum
Personen, die Indien als Touristen besuchen oder Freunde und Verwandte treffen wollen, erhalten ein Touristenvisum mit sechs Monaten Gültigkeit. Touristenvisa können weder verlängert noch umgewandelt werden. Ferner ist zu beachten, dass auch bei Touristenvisa mit "multiple entry" (mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit innerhalb der sechs Monate) grundsätzlich zwischen jeder Einreise mindestens zwei Monate liegen müssen. Damit will Indien verhindern, dass das Touristenvisum für geschäftliche Zwecke missbraucht wird.
Geschäftsvisum/Businessvisum
Ein Geschäftsvisum für einen ausländischen Staatsbürger wird in folgenden Fällen ausgestellt: - Gründung eines Unternehmens
- Tätigkeiten, die auf Errichtung eines Geschäftsbetriebes ausgerichtet sind (z.B. Marktanalyse, Treffen von Geschäftspartner)
- Kauf oder Verkauf von Industrieprodukten in Indien
Andere Geschäftszwecke werden unter diese Voraussetzungen ebenfalls gefasst, wie zum Beispiel die Teilnahme an Gesellschafterversammlungen oder die Rekrutierung von Personal.
Zur Erlangung eines Businessvisa ist unter anderem ein Bestätigungsschreiben der deutschen Gesellschaft sowie ein offizielles Einladungsschreiben eines indischen Unternehmens erforderlich, in dem u.a. der Geschäftszweck und die Aufenthaltsdauer bestätigt werden muss.
Da Businessvisa mit einer Gültigkeit bis zu fünf Jahren ausgestellt werden können, ist diese Art des Visums in der Regel vorzugswürdig, sofern nicht eine entgeltliche Tätigkeit in Indien ausgeführt werden soll. Denn möchte der Antragsteller in Indien arbeiten, ist dafür ein employment visa erforderlich.
Arbeitsvisum/employment visa
Um in Indien eine Arbeit aufnehmen zu können, ist ein employment visa erforderlich. Dabei muss es sich nicht zwingend um ein formales Angestelltenverhältnis mit monatlicher Vergütung handeln, auch z.B. entgeltliche Consulting Dienstleistungen sind erfasst. Arbeitsvisa werden nur an hochqualifizierte Mitarbeiter ausgestellt, die in Indien nicht verfügbar sind (z.B. Manager, Techniker). Zudem ist ein Mindestgehalt erforderlich, was anhand des vorzulegenden Arbeitsvertrages von den indischen Behörden geprüft wird.
Das Visum wird für die Dauer der Arbeit oder für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren von der indischen Botschaft gewährt. Sie werden in Indien beim Auswärtigen Amt selbst verlängert. Arbeitsvisa werden nicht an ausländische Staatsbürger vergeben, die seit weniger als zwei Jahren in Deutschland leben. Sie müssen das Visum in ihrem Heimatland beantragen. Wurde ein Arbeitsvisum erteilt, kann auf dieser Grundlage in der Regel auch Familienangehörigen ein Aufenthaltsvisum erteilt werden.
Zur Erlangung eines employment visa ist insbesondere ein Entsendeschreiben der deutschen Gesellschaft sowie Nachweise der Qualifikationen und des (geplanten) Arbeitsverhältnisses mit der indischen Gesellschaft (Arbeitsvertrag) erforderlich. Um keine Probleme bzw. (zeitverzögernde) Nachfragen bei der Erteilung des Arbeitsvisums zu bekommen, empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag entsprechend den Anforderungen des indischen Rechts durch einen Rechtsanwalt entwerfen bzw. überprüfen zu lassen. Da nicht immer abgeschätzt werden kann, ob das Arbeitsvisum reibungslos erteilt oder die Erteilung durch Nachfragen verzögert wird, ist zu empfehlen, bereits mehrere Monate vor der geplanten Ausreise das entsprechende Arbeitsvisum zu beantragen.
Nähere Informationen, die bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Indien zu beachten sind, finden Sie in der Rubrik "Arbeitsrecht in Indien".
Andere Arten von Visa
Es gibt noch eine Vielzahl von anderen Visaarten, nämlich abhängig davon, zu welchem Zweck nach Indien eingereist wird. Zu existieren zum Beispiel: - Konferenzvisa für die Teilnahme an einer Konferenz, einem Seminar oder einem Workshop
- Transitvisa für Zwischenaufenthalte in Indien auf dem Weg zu anderen Reisezielen
- Studentenvisa im Falle einer Zulassung an einer in Indien anerkannten Universität oder einem Institut
- Forschungsvisa für Doktoranden etc.
- Visa für Journalisten, Filmcrews, Fotografen etc.
- Visa für medizinische Aufenthalte und Visa für Begleitpersonen
- Projektvisa in der Stahl- und Energieindustrie.
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