Datenschutzrecht im Start-up & Webshop-Recht

Im Start-up- und Webshoprecht ist das Thema Datenschutz regelmäßig ein zentrales Thema.

   










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In der Geschäftspolitik vieler Internetunternehmen gilt regelmäßig der Grundsatz, dass soviel Daten wie möglich gesammelt und gespeichert werden sollten. Denn mit personenbezogenen Daten lassen sich nicht nur kundenspezifische Werbekampagnen durchführen, sondern die Anzahl der personenbezogenen Daten haben auch einen Wert als solchen; sie bestimmen oftmals den Wert eines Internetunternehmens mit.

Die wirtschaftliche Zielsetzung von Unternehmen der größtmöglichen Datenakkumulation steht der Rechtslage allerdings diametral entgegen. Das Datenschutzrecht hat es nämlich zum Ziel, das Daten möglichst sparsam erhoben und verarbeitet werden.

Selbst Internetunternehmen, die lediglich einen Webshop betreiben, kommen zwangsläufig mit dem Datenschutzrecht in Berührung, was ein alltägliches Beispiel illustriert: Kauft ein Kunde in einem Webshop ein, muss dieser neben seinem Namen und Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht und - je nachdem welche Zahlungsart ausgewählt wird - seine Bankverbindung angeben. In vielen Fällen willigt der Kunde durch Bestätigung der AGB zudem darin ein, dass bei Auskunfteien (z.B. Schufa) Informationen zur Bonität eingeholt werden dürfen und der Kunde den Newsletter – vielleicht auch von Partnerunternehmen – erhalten möchte. Möglicherweise werden die Kundendaten sogar ins Ausland - z.B. weil dort der Lieferant sitzt – versendet und das Internetunternehmen verwendet Google Analytics oder einen Facebook Like-it Button. All dies sind datenschutzrelevante Vorgänge, die das Internetunternehmen in seiner Datenschutzerklärung abbilden, d.h. sich vom Kunden die Zustimmung einholen muss.

Datenschutz betrifft Unternehmen aber nicht nur in ihrem Handeln gegenüber ihren Kunden:

 

   

Sonstige Fachgebiete im Start-up & Webshoprecht

Das Start-up & Webshoprecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten Sie in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Erfahrung und Fachkompetenz.

   










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Da sich das Start-up & Webshoprecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen im Internet relevant werden. So kann z.B. Das Patentrecht relevant werden, wenn eine neue Software entwickelt wird. Auch wenn ein Patentschutz für Software nur in Ausnahmefällen erlangt werden kann, gibt es Fälle, in die Patentämter auch Softwarepatente gewährt haben (siehe dazu näher hier.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

Designrecht im Start-up & Webshop-Recht

Sie wurden wegen Designverletzung abgemahnt oder sind selbst der Auffassung, dass Ihre Designs verletzt wurden? Wir helfen!

   










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Auch das Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht) kann je nach Art des Internetunternehmens relevant werden. So können die Produkte, die ein Webshop vertreibt, designrechtlich geschützt sein. Wenn der Inhaber der Designrechte das Produkt nicht mit seiner Zustimmung zuvor in Europa in den Verkehr gebracht hat, dann kann der Webshopbetreiber wegen Designverletzung vom Rechteinhaber abgemahnt werden. Zwar hat der Webshopbetreiber in der Regel wiederum einen Regressanspruch gegenüber seinem Lieferanten, im Außenverhältnis haftet jedoch zunächst der Verkäufer auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz und zwar auch dann, wenn dem Webshopbetreiber die Designverletzung gar nicht bewusst war.

Gleichermaßen ist bei der Verbreitung von Werbematerialien darauf zu achten, dass die abgebildeten Gegenstände nicht designrechtlich geschützt sind. Denn der BGH hat in der ICE-Entscheidung festgehalten, dass auch Abbildungen von designrechtlich geschützten Gegenständen in der Werbung eine Designverletzung darstellen kann und zwar selbst dann, wenn die Abbildung nur zur Illustration dient.

Umgekehrt kann das Designrecht für den Start-up-Unternehmen auch vorteilhaft oder gar elementar für den Geschäftserfolg sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Urheberrecht im Start-up & Webshoprecht

Ihre Rechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.

   










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Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Produktbeschreibung), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht - unabhängig von einem ©-Vermerk - unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein - auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen - urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung.

Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Vertragsrecht beim Start-up & Webshoprecht

Das Vertragsrecht spielt für Webshops eine zentrale Rolle. Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise und Erfahrung.

   










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Genau wie in der traditionellen Geschäftswelt kann natürlich auch im Internet normales Vertragsrecht zur Anwendung kommen. So kommen bei geschäftlichen Online-Transaktionen wie dem Vertrieb von Produkten grundsätzlich alle gesetzlich vorgesehenen Vertragstypen in Betracht, wie z.B. die Regelungen des allgemeinen Kaufrechts beim Verkauf von Produkten.

Da das Internet länder-übergreifend ist, kann hierbei sogar auch ausländisches Recht Anwendung finden. Ebenso hat das AGB-Recht im Internet eine große Bedeutung. Denn einerseits will der AGB-Verwender natürlich optimal abgesichert sein.Andererseits kann eine zu weitgehende Beschränkung zu Abmahnung von Konkurrenten oder Verbraucherschutz-verbänden führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Markenrecht im Start-up & Webshop-Recht

Sie wurden abgemahnt oder sind der Auffassung, dass Ihr Kennzeichen verletzt wurde? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.

   










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Das Kennzeichenrecht hat im Start-up & Webshoprecht eine große Bedeutung. Mit der immer größer werdenden geschäftlichen Relevanz des Internets besteht ein großes Bedürfnis, sich mit eigenen Marken von Wettbewerbern abzugrenzen, um so die Kundenströme auf die eigene vUnternehmenswebseite zu leiten. Kennzeichen (Marken, Firmenbezeichnungen etc.) helfen Ihnen dabei, dass sich Ihre Kunden an Ihre Produkte bzw. an Ihr Unternehmen erinnern und wieder bei Ihnen einkaufen. Dies ist im Online-Geschäft besonders wichtig, da gerade im Internet die Verbraucher schnell den Überblick über die verschiedenen Angebote verlieren. Einen besonderen Stellenwert spielt dabei in der Regel auch der Domainname, an den sich die Kunden oftmals erinnern. Solche Internetadressen können im heutigen Internetzeitalter einen erheblichen Wirtschaftswert haben (da es sich beim Domainrecht um eine spezielle Rechtsmaterie handelt, finden Sie mehr dazu unter dem Punkt "Internet- und Domain-recht").

Wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Kennzeichen optimal zu sichern - deutschland-, europa- oder weltweit. Ebenso helfen wir Ihnen, bei Verletzung Ihrer Kennzeichen schnell und effektiv gegen den Rechtsverletzer vorzugehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Wettbewerbsrecht im Fachgebiet Start-up & Webshop-Recht

Sie wurden abgemahnt oder Ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung.

   










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Genau wie in der traditionellen Geschäftswelt gilt natürlich auch im Internet das Wettbewerbsrecht - kein Geschäftsmann darf sich gegenüber seinen Wettbewerbern unlauter verhalten. Dementsprechend groß ist die Bedeutung des Wettbewerbsrechts für das Internet. Dabei muss nicht einmal ein Geschäftssitz in Deutschland bestehen. Richtet sich die Maßnahme oder das Web-Angebot auch an den deutschen Markt, sind die deutschen Gerichte zuständig und deutsches Wettbewerbsrecht ist anwendbar.

So spielt das Wettbewerbsrecht z.B. beim Internetmarketing (GoogleAds, Affiliate Marketing, vergleichende Werbung, Rabattaktionen etc.), bei der E-Mail-Werbung, aber auch bei "trivialen" Dingen wie bei Informationspflichten (z.B. Impres-sumspflicht, Pflicht zur Widerrufsbelehrung) eine zentrale Rolle. Selbst fehlerhafte AGBs können über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden, da dadurch Wettbewerbsvorteile erreicht und Verbraucher benachteiligt werden können. Oftmals wird das Wettbewerbsrecht auch unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Nachahmungsschutzes, bei geschäfts-schädigenden Äußerungen oder beim Abfang von Kunden relevant. Ebenso kann aber auch der Irreführungsschutz von großer Bedeutung sein, wie z.B. bei irreführenden Angaben beim Preis oder der Produktbeschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Fachgebiet: Start-up- & Webshop-Recht

Klicken Sie auf die orangenen  Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Start-up & Webshop-Recht“ zu erhalten.

   










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Das heutige Internetzeitalter ermöglicht es, schnell und ohne großen Aufwand ein eigenes Online-Geschäft aufzubauen. Doch auch im Internet gelten die gesetzlichen Regeln. Insbesondere müssen wettbewerbs- und vertragsrechtliche Vorschriften berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass keine ­fremden Rechte - wie z. B. Marken- oder Urheberrechte - verletzt werden. Da gerade im Online-Geschäft bei rechtlichen Verstößen sofort abgemahnt wird, können sehr schnell große Kosten entstehen, die gerade in der Anfangsphase eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen können. Umgekehrt muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass die eigenen Rechte gegenüber Wettbewerbern und Kunden optimal gesichert sind. Wir kennen die Besonderheiten sowie rechtlichen Fallstricke des Internetgeschäfts und helfen Ihnen, Ihre Rechte optimal zu sichern und Ihr Online-Geschäft abmahnsicher zu gestalten. Bei der Gründung eines Unternehmens (Start-up) spielen auch gesellschaftsrechtliche Aspekte eine bedeutende Rolle.