Ob man will oder nicht: Das Datenschutzrecht ist in der EDV-geprägten Geschäftswelt ein zentrales Thema.
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße hat der Betrieb sogar einen Datenschutzbeauftragten zur Überwachung und Einhaltungen des Datenschutzrechts zu bestellen. Aufgrund der erforderlichen fachspezifischen Kenntnisse und der damit verbundenen Ausbildungskosten greifen Unternehmen gerne auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurück.
InDe® Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Betriebsräte und Privatpersonen in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Wir stehen auch als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen, Ihre rechtlichen Texte formulieren und Unternehmensprozesse so gestalten, dass Sie das Risiko von Bußgeldern und Abmahnungen vermeiden.
Näheres zum Datenschutzrecht finden Sie hier. Um mehr zu der Relevanz des Datenschutzrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Startup- und Webshoprecht) und dann auf die Unterrubrik „Datenschutzrecht“.
Die für das „Vertragsrecht“ relevanten Gesetze und unsere angebotenen Dienstleistungen finden Sie jeweils in dem rechten Tab-Menü aufgelistet.
Das Datenschutzrecht ist in der EDV-geprägten Geschäftswelt ein zentrales Thema. Der Datenschutz wird vor allem mit Internetunternehmen in Verbindung gebracht, doch die strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für alle Unternehmen. So stellt zum Bespiel der Arbeitnehmerdatenschutz eine eigene Herausforderung dar, zumal die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten weitgehend der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung unterliegt.
Die Geschäftspolitik vieler Unternehmen, möglichst viele personenbezogene Daten zu sammeln oder gar den Datenschutz nicht ernst zu nehmen, steht der Rechtslage diametral entgegen. Das Datenschutzrecht hat es zum Ziel, das Daten möglichst sparsam erhoben und verarbeitet werden. Wird gegen das Datenschutzrecht verstoßen, können empfindliche Bußgelder drohen.
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung wird durch die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrolliert. Rechte werden aber zunehmend auch von den Betroffenen selbst geltend gemacht oder auch von Wettbewerbern. Bislang ist zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob ein Datenschutzverstoß aufgrund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht von Konkurrenten abgemahnt werden kann. Von den Instanzgerichten wird diese Frage aber z.T. bejaht, so dass Abmahngefahr besteht.
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Sie wollen Ihre Schutzrechte optimal verwerten oder sind selbst Lizenznehmer? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Ebenso vertreten wir Sie im Falle von behaupteten Vertragsverletzungen oder setzen Ihre Recht durch, wenn Ihr Vertragspartner sich nicht vertragskonform verhält.
Verträge schaffen Rechtsicherheit und sind damit insbesondere im Geschäftsbereich eine zentrale Grundlage für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit. Insbesondere bei der wirtschaftlichen Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten spielt das Lizenz- und Vertragsrecht eine zentrale Rolle.
InDe® Rechtsanwälte beraten in sämtlichen Fragen des Lizenz- und Vertragsrecht auf nationaler und internationaler Ebene. Wir prüfen und erstellen Ihre Verträge und AGBs unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Fachgebiets und Ihrer Branche und zeigen Ihnen rechtliche Risiken auf.
Rechtsgebiet Persönlichkeitsrecht
Ihre Persönlichkeitsrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Wurden Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, setzen wir Ihre Ansprüche schnell und effektiv durch. Auch im umgekehrten Fall, d.h. wenn Ihnen eine Persönlichkeitsverletzung vorgeworfen wird, weil Sie lediglich wahre Tatsache berichtet oder Ihre Meinung kundgetan haben, prüfen wir die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche, beraten Sie über die Handlungsmöglichkeiten und setzen die Ihnen ggf. zustehenden Gegenansprüche - z.B. im Wege einer negativen Feststellungsklage - durch.
Seit der Etablierung des Internets als Kommunikationsmedium ist auch das sog. Cybermobbing als Phänomen aufgetreten. Cybermobbing wird dabei von verschiedensten Personen mit unterschiedlicher krimineller Energie begangen, wobei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen sein können. Angesicht der rechtlichen Komplexität des Cybermobbings haben wir dazu eine spezielle Themenwebseite unter www.cybermobbing24.de eingerichtet.
Näheres zum Rechtsgebiet „Persönlichkeitsrecht“ finden Sie insbesondere in dem Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" und „Abmahnung & Prozessrecht" oder auf unserer Themenwebseite www.cybermobbing24.de. Um mehr zu der Relevanz des Persönlichkeitsrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Verlags- und Autorenrecht) und dann auf die Unterrubrik „Persönlichkeitsrecht“.
Die für das „Persönlichkeitsrecht“ relevanten Gesetze und unsere angebotenen Dienstleistungen finden Sie jeweils in dem rechten Tab-Menü aufgelistet.
Das Rechtsgebiet „Persönlichkeitsrecht“ betrifft vor allem das Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing". Die öffentliche Wahrnehmung und Meinungsbildung wird vor allem durch die Presse und das Internet beeinflusst. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und das Reputationsmanagement rücken daher auch im geschäftlichen Bereich immer mehr in den Fokus. Denn durch eine negative oder gar falsche Berichtserstattung kann eine Person oder ein Unternehmen irreparabel geschädigt werden. Zur Abwehr solcher falschen oder rufschädigenden Äußerungen können sich die Betroffenen auf das Persönlichkeitsrecht berufen. Demgegenüber steht die Presse- und Meinungsfreiheit, die für den Erhalt der freiheitlichen Demokratie schlechthin konstituierend ist. Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist damit stets mit der Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen.
Eine Vertretung im Fachgebiet "Presse-, Äußerungsrecht & Cybermobbing" erfordert daher eine medienrechtliche Fachexpertise und ständige Fortbildungen. InDe® Rechtsanwälte stehen Ihnen mit unserem medienrechtlichen Fachwissen zur Verfügung. Zur Vermeidung teurer rechtlicher Auseinandersetzungen prüfen wir für Sie bereits im Vorfeld, ob Ihre geplante Veröffentlichung eine Persönlichkeitsverletzung darstellen könnte und erstellen Ihre Verträge.
Rechtsgebiet Patentrecht
Sie wollen Ihre Erfindungen schützen oder wurden wegen Patentverletzung verklagt? Wir vertreten Sie mit Hilfe unserer kooperierenden Patentanwälte.
Ebenso unterstützen wir Sie bei Vertragsverhandlungen, der Erstelllung von Patentlizenzverträgen und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Zum Technologieschutz gehört auch der Schutz von geheimem Know-How, der ebenso wertvoll wie ein Patent sein kann. Die Technologiespionage wird für deutsche Unternehmen – auch durch (ehemalige) Mitarbeiter – zu einem immer größer werdenden Problem. Wir beraten Sie daher auch beim Schutz von Betriebsgeheimnissen und vertreten Sie bei der Rechtsdurchsetzung im Falle von Know-How-Diebstahl.
Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir auch zum indischen Patentrecht. Über unsere indischen Kooperationsanwälte können wir in Indien Ihre Patentrechte vor Ort sichern, etwaige Verhandlungen führen und Sie in Gerichtsverfahren in Indien vertreten, siehe hier.
Wenn Sie mehr zum Fachgebiet "Patent-, Know How- & Erfinderrecht" erfahren möchten klicken, Sie hier oder hier.
Die für das „Patentrecht“ relevanten Gesetze und unsere jeweils angebotenen Dienstleistungen finden Sie in dem rechten Tab-Menü aufgelistet.
In vielen Branchen - wie z.B. in der Pharma-, Computer und Elektronikindustrie - ist die ständige technische Weiterentwicklung des Produktportfolios wesentlich, um sich im Markt behaupten zu können. Im manchen Fällen kann eine neue technologische Erfindung gar ganz neue Geschäftsfelder oder Industrien erschaffen. Die widerrechtliche Benutzung einer solchen Erfindung durch Konkurrenten kann jahrelange mühselige Forschungsarbeit zerstören und großen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
In Kooperation mit Patentanwälten vertreten wir auch im Patentrecht. Wir entwickeln eine optimale Schutzrechtsstrategie, prüfen die Schutzfähigkeit der Erfindung, führen Recherchen durch (Stand der Technik-Recherchen, free to operate-Recherchen etc.), und vertreten Sie in Verfahren vor den entsprechenden Patentämtern. Im Fall von Patentverletzungen und Parallelimporten setzen wir Ihre Rechte durch und wehren unberechtigte Abmahnungen von Konkurrenten ab.
Rechtsgebiet Designrecht
Ihre Designrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
Sollte eine Eintragung des Designs nicht mehr möglich oder schlicht vergessen worden sein, kann auch ein Schutz als sog. nicht-eingetragenes Gemeinschaftsdesign oder über das Wettbewerbs- oder Urheberrecht in Betracht kommen. Angesichts des unterschiedlichen Schutzumfangs sollte bei wichtigen Produkten jedoch eine Designanmeldung nicht vernachlässigt werden.
InDe® Rechtsanwälte beraten Sie umfassend im Designrecht. Wir vertreten Sie z.B. bei der Anmeldung Ihrer Designs auf nationaler und internationaler Ebene, erarbeiten bei der Produktentwicklung für Sie eine Schutzstrategie und erstellen Ihre Lizenzverträge. Selbstverständlich vertreten wir bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im Fall von Designverletzungen und Parallelimporten als auch bei der Abwehr von unberechtigten Abmahnungen. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit von RA Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M. beim „Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e.V.“ gehört der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zu unseren Kernkompetenzen. Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Recht.
Mehr Informationen zum Designrecht finden Sie u.a. in dem Fachgebiet "Mode- und Designrecht" oder unter „Abmahnung & Prozessrecht". Um mehr zu der Relevanz des Designrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Lizenz- und Vertragsrecht) und dann auf die Unterrubrik „Designrecht“.
Die für das „Designrecht“ relevanten Gesetze und unsere angebotenen Dienstleistungen finden Sie jeweils in dem rechten Tab-Menü aufgelistet.
Das Designrecht (früher genannt: Geschmacksmusterrecht) bezieht sich auf den Schutz der äußeren Form von Produkten. Schutzfähige Produktdesigns kommen für die unterschiedlichsten Erzeugnisse in Betracht, wie z.B. Möbel, Autos, Parfümflaschen, elektronische Geräte etc. Nach der Reform des Designrechts im Jahre 2013 stellt der Designschutz ein effektives Mittel dar, um gegen Produktnachahmer vorzugehen. Der Designschutz sollte daher nicht unterschätzt und bei der Erarbeitung einer Schutzstrategie des Produkts von vornherein mit berücksichtigt werden.
Für den Schutz eines Designs ist sog. "Neuheit" und "Eigenart" erforderlich. Wichtig ist also, dass bereits vor der Produkteinführung im Markt oder sonstigen Veröffentlichungen das Design beim zuständigen Amt angemeldet wird. Anderenfalls kann dies der „Neuheit“ des Designs entgegenstehen und ein Schutz nicht mehr erlangt werden. Zudem sollte bereits bei der Produktentwicklung der Designschutz berücksichtigt werden, um die für einen Schutz erforderliche „Eigenart“ später gut begründen zu können.
Ein Designschutz kann schnell und kostengünstig erlangt werden. Bei der Anmeldung ist allerdings zu beachten, dass das zuständige Amt lediglich die Anmeldeformalien prüft, nicht jedoch, ob die Schutzvoraussetzungen der "Neuheit" und "Eigenart" tatsächlich vorliegen. Daher sollte bereits bei der Designanmeldung anwaltlicher Rat eingeholt werden, damit die Designs so angemeldet werden, dass diese später vor Gericht auch Bestand haben.
Rechtsgebiet Urheberrecht
Ihre Urheberrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.
So prüfen und erstellen wir insbesondere urheberrechtliche Lizenzverträge, führen Rechteclearings durch (Prüfung der Zulässigkeit einer Werknutzung) und lassen Werke notariell hinterlegen. Wir vertreten Sie im Fall des "Copyright-Klaus", d.h. setzen im Fall einer Urheberrechtsverletzung Ihre Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche effektiv durch. Umgekehrt wehren wir urheberrechtliche Abmahnungen ab, d.h. vertreten (angebliche) Verletzer im Falle einer vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung.
Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen. Die erschaffenen Werke sind besondere Ausdrucksformen des künstlerischen Schaffens, der Individualität und der Begabung des Urhebers.
Das Urheberrecht ist daher für die Kulturschaffenden und für eine offene Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Mit Hilfe des Urheberechts soll dem Urheber und den Künstlern eine angemessene Vergütung für ihre kreative Leistung gesichert werden.
Im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung wird das Urheberrecht zunehmend kontrovers diskutiert und ist im stetigen Wandel. Dementsprechend erfordert eine urheberrechtliche anwaltliche Vertretung einen hohen Spezialisierungsgrad und ständige Fortbildungen.
Das Urheberrecht gehört seit Kanzleigründung zu einer der Kernkompetenzen von InDe® Rechtsanwälte. Wir beraten in sämtlichen Fragen des Urheber- und Verlagsrecht und vertreten sowohl einzelne Urheber & Künstler als auch die Verwerterseite.
Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht
Sie wurden wegen Wettbewerbsrechtsverletzung abgemahnt oder ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir helfen!
Natürlich können auch spezialgesetzliche Marktverhaltensregeln z.B. aus dem Arzneimittelwerberecht, dem Lebensmittelrecht, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Kosmetikrecht oder Standesrecht Bedeutung erlangen.
InDe® Rechtsanwälte stehen Ihnen mit unserem wettbewerbsrechtlichen Fachwissen zur Verfügung und helfen Ihnen dabei, sich optimal im Wettbewerb zu behaupten. Zur Vermeidung teurer wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen prüfen wir für Sie bereits im Vorfeld, ob Ihre Webseite abmahnsicher und Ihre geplante Werbekampagnen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht steht. Wird Ihnen eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen, prüfen wir die Berechtigung der Abmahnung, beraten Sie über die Handlungsmöglichkeiten und setzen die Ihnen ggf. zustehenden Gegenansprüche - z.B. im Wege einer negativen Feststellungsklage - durch. Umgekehrt setzen wir natürlich auch Ihre wettbewerbsrechtlichen Ansprüche durch, wenn sich Konkurrenten Ihnen gegenüber wettbewerbswidrig bzw. sich nicht marktkonform verhalten. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit von RA Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M. beim „Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e.V.“ gehört der Kampf gegen Nachahmerprodukte (z.B. Look-a-likes) zu einem Spezialgebiet von InDe® Rechtsanwälte. Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Recht.
Näheres zum Wettbewerbsrecht finden Sie inbesondere in dem Fachgebiet "Werbe- und Marketingrecht" und unter „Abmahnung & Prozessrecht". Um mehr zu der Relevanz des Wettbewerbsrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Internet- und Domainrecht) und dann auf die Unterrubrik „Wettbewerbsrecht“.
Die für das „Wettbewerbsrecht“ relevanten Gesetze und unsere jeweils angebotenen Dienstleistungen finden Sie in dem rechten Tab-Menü aufgelistet.
Das Wettbewerbsrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, welches nahezu jede Branche und Unternehmen jeglicher Größe betrifft. Denn ein Großteil der in der Praxis ausgesprochenen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungsverfahren haben wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zum Gegenstand. Zum Teil hat sich sogar eine rechtsmissbräuchliche Abmahnpraxis entwickelt, die der Gesetzgeber rechtlich zu begegnen versucht hat. Insbesondere Startup- Unternehmen können wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen wirtschaftlich schwer belasten.
Die Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung können sehr unterschiedlich sein. So spielt das Wettbewerbsrecht z.B. beim Internetmarketing (GoogleAds, Affiliate Marketing, vergleichende Werbung, Rabattaktionen etc.), bei der E-Mail-Werbung, aber auch bei "trivialen" Dingen wie bei Informationspflichten (z B. Impressumspflicht, Pflicht zur Widerrufsbelehrung) eine zentrale Rolle. Selbst fehlerhafte AGBs können über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden, da dadurch Wettbewerbsvorteile erreicht und Verbraucher benachteiligt werden können. Oftmals wird das Wettbewerbsrecht auch unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Nachahmungsschutzes, bei geschäfts- schädigenden Äußerungen oder beim Abfang von Kunden relevant. Ebenso kann aber auch der Irreführungsschutz von großer Bedeutung sein, wie z.B. bei irreführenden Angaben beim Preis oder der Produktbeschreibung.
Rechtsgebiet Markenrecht
Sie wollen Ihr Kennzeichen schützen und verteidigen oder wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Fachexpertise.
Im Fall von Markenverletzungen, Parallelimporten und Rufausbeute setzen wir Ihre Rechte schnell und effektiv durch und wehren unberechtigte Abmahnungen von Konkurrenten für Sie ab. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit von RA Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M. beim „Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) e.V“ gehört der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zu unseren Kernkompetenzen. Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Markenrecht, unser Gründungspartner RA Dr. Oliver S. Hartmann, LL.M. gilt insoweit als Experte (siehe Lebenslauf).
Näheres zum Markenrecht finden Sie in dem Fachgebiet "Marken-, Namens- & Titelrecht" oder unter „Abmahnung & Prozessrecht". Um mehr zu der Relevanz des Markenrechts in bestimmten Fachgebieten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Fachgebiet (z.B. Internet- und Domainrecht) und dann auf die Unterrubrik „Markenrecht“. Die für das „Markenrecht“ relevanten Gesetze und unsere jeweils angebotenen Dienstleistungen finden Sie in dem rechten Tab-Menü aufgelistet.
Der Schutz von Kennzeichen (Marken, Firma, Werktitel) ist in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaftsordnung von zentraler Bedeutung. Mit Hilfe von Marken werden eigene Produkte von denen eines Konkurrenten abgegrenzt und aus der Masse des Warenangebots hervorgehoben. Gleichzeitig können durch den Markenschutz Konkurrenten davon abgehalten werden, unter demselben oder einem ähnlichen Zeichen ein Alternativprodukt zu vertreiben. Über Lizenzverträge lassen sich schnell neue Märkte erschließen und ein (weltweites) Vertriebsnetz aufbauen. Marken dienen zudem der Qualitätssicherung, da das Markenprodukt gerade als qualitativ hochwertiges Produkt in Erinnerung bleiben und zum Wiederkauf anregen soll.
Das Markenrecht gehört seit Kanzleigründung zu einer der Kernkompetenzen von InDe® Rechtsanwälte. Wir nehmen Markenanmeldungen auf nationaler und internationaler Ebene vor, führen Markenrecherchen durch und erarbeiten bereits bei der Produktentwicklung für Sie eine Schutzstrategie. Wir vertreten Sie in Eintragungs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem deutschen und europäischen Markenamt und erstellen Abgrenzung- und Lizenzvereinbarungen.