Branche: Datenschutz

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Datenschutzrecht".

   










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Der Datenschutz behandelt den Schutz von einzelnen Personen vor der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten.

Unter "Datenschutz" versteht man im Sprachgebrauch zum Teil auch den Schutz vor der unberechtigten Entwendung von geheimen Daten aus Unternehmen. Dies ist eher der Technologiespionage und dem Know-how-Schutz zuzuordnen und weniger dem klassischen Datenschutzrecht - dort geht es um personenbezogene Daten, was daher an anderer Stelle erörtert wird (siehe hier).

Die Aufgabe des klassischen Datenschutzrechts ist es vielmehr, die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen mit dem Umgang seiner Daten in einen angemessenen Ausgleich zu den berechtigten Interessen von staatlichen und privaten Stellen zu bringen, die personenbezogenen Daten nutzen wollen.

Das Datenschutzrecht hat in den letzten Jahren an enorme rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung gewonnen. Aufgedeckte Datenschutzskandale in den Medien - wie z.B. die Nutzung von privaten Daten durch Facebook, heimliche Videoüberwachung von Angestellten, Ausspähen von E-Mails etc. - haben das Datenschutzrecht in das öffentliche Bewusstsein gebracht.

Diverse landes- und bundesrechtliche Regelung sowie Vorschriften aus europäischer und internationaler Ebene haben das Datenschutzrecht zu einer äußerst komplexen Rechtsmaterie gemacht, was aufgrund der technischen Weiterentwicklungen in den Bereichen Internet, E-Mail und Mobiltelefonie sich in Zukunft mit Sicherheit noch verstärken wird.

Wir vertreten Unternehmen, die für eigene geschäftliche Zwecke personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeiten (z.B. Werbeunternehmen, Auskunfteien), als auch Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zwangsläufig personenbezogenen Daten verarbeiten müssen (z.B. Arztpraxen, Online-Shops, Arbeitnehmerdatenschutz etc.). Ebenso vertreten wir Privatpersonen, die sich gegen die unberechtigte Verwendung ihrer Daten wehren wollen, wie z.B. gegenüber Social Networks (Facebooks etc.), kommerziellen Datenverarbeitern (Werbe- und Auskunfteien etc.) und staatlichen Stellen (Polizei, Behörden etc.).

So unterschiedlich die Interessen sind, so verschieden muss auch die datenschutzrechtliche Beratung sein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

Branche: Produktpiraterie

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Produkt- & Markenpiraterie".

   










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Produkt- und Markenpiraterie ist ein weltweites Problem, dass allein in Deutschland jährlich ca. 70.000 Arbeitsplätze kostet. Traditionell wurde vor allem in der Musik-, Software- und Bekleidungsindustrie gefälscht, mittlerweile gibt es jedoch kaum eine Branche, die nicht von Produkt- und Markenpiraterie betroffen ist. Fälscher und Trittbrettfahrer ersparen sich die Kosten für Forschung, Entwicklung, Marketing, Produktsicherheit etc., wodurch sowohl den Unternehmen als auch dem Staat - in Form von fehlenden Steuereinnahmen/Verlust von Arbeitsplätzen - jährlich weltweit ein Schaden in dreistelliger Milliardenhöhe entsteht. Nach einer Studie dürfte bei gleichbleibender Entwicklung allein die Kreativwirtschaft bis 2015 Umsatzeinbußen in Höhe von 240 Milliarden Euro und einen Verlust von 1,2 Millionen Arbeitsplätzen in der EU erleiden. Produktpiraterie kann durch minderwertige Inhaltsstoffe, Materialien und/oder Verarbeitung für den Verbraucher sogar lebensgefährlich werden, so z.B. wenn Medikamente, Autoteile oder Ersatzteile für Flugzeuge gefälscht werden.

Produkt- und Markenpiraterie wurde wegen der hohen Gewinnmargen unlängst auch von der organisierten Kriminalität als lukratives Geschäft entdeckt, die oftmals unter katastrophalen Arbeits- und Hygienebedingungen in Billiglohnländern produzieren lassen. Der Verbraucher kann durch Fälschungen in seiner Gesundheit gefährdet werden oder aber schlicht auch betrogen worden sein. Oftmals ist dem Verbraucher nämlich gar nicht bewusst, dass z.B. die mehrere Hundert Euro teure Jeans in Wirklichkeit eine Fälschung ist.

Unser Gründungspartner Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver S. Hartmann ist auf den Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie spezialisiert und hat über 5 Jahre beim "Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie" gearbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Marken-, Namens- & Titelrecht

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Markenrecht", "Piraterie" und "Lizenzrecht".

   










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Marken sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens von elementarer Bedeutung. Sie sind zentrales Marketingmittel und Qualitätsgarant. Marken geben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte gegenüber denen ihrer Konkurrenten abzugrenzen und sich aus der Masse der Anbieter hervorzuheben. Konsumenten verbinden mit der Marke einen bestimmten Qualitätsstandard und erkennen die Produkte aufgrund der Kennzeichnung wieder. Marken helfen also dabei, dass sich Ihre Kunden an Ihre Produkte bzw. an Ihr Unternehmen erinnern und wieder bei Ihnen einkaufen. Über Lizenzverträge lassen sich zudem schnell neue Märkte erschließen und ein (weltweites) Vertriebsnetz aufbauen. Marken können dementsprechend einen erheblichen Wert erlangen, die bekanntesten Marken erreichen einen Wert im mehrstelligen Milliardenbereich. Gleiches kann auch für die Firma eines Unternehmens, den Titel eines Werkes (z.B. Name eines Films, eines Games etc.) oder den bürgerlichen Namen (z.B. Elvis Presley, Boris Becker etc.) gelten.

Die Kennzeichen eines Unternehmens müssen daher geschützt, gepflegt und verteidigt werden. Wir helfen Ihnen dabei:

Wir schützen Ihre Marke in Deutschland, Europa oder Weltweit und beraten Sie bei Bedarf bereits bei der Produktherstellung, wie das Produkt am besten vor zukünftigen Nachahmern geschützt werden kann. Wir vertreten Sie in Eintragungs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor dem deutschen und europäischen Markenamt und erstellen für Sie Abgrenzung- und Lizenzvereinbarungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Herstellung, Vertrieb & Dienstleistung

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Vertriebsrecht", "Lizenzrecht", "Werberecht" und "Piraterie".

   










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Bei der Herstellung eines Produktes, beim Vertrieb und bei der Erbringung von Dienstleistungen können eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Rechtsgebieten relevant werden. So viele unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen es gibt, so viele unterschiedliche Regelungen gilt es zu beachten. Wir bieten Herstellern, Händlern und Dienstleistern eine solche umfassende Beratung im Immaterialgüterrecht (Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht etc.), im Wettbewerbsrecht und in den angrenzenden Rechtsgebieten (Vertriebsrecht etc.) an.

Sicherung geistiger Eigentumsrechte und Rechtsdurchsetzung

Bereits bei der Produktherstellung beraten wir präventiv, wie Sie Ihre Produkte optimal schützen, um später gegen Produktnachahmer und Produktpiraten optimal vorgehen zu können. Eine solche präventive Strategie ist häufig zu empfehlen, da sich beim Markteintritt der Erfolg eines Produktes oftmals noch gar nicht absehen lässt und erst mit eingetretenem Markterfolg das Kopieren für Produktpiraten und Trittbrettfahrer interessant, d.h. für den Originalhersteller zum Problem wird. Wir sichern Ihre Patente-, Marken-, Design- und Urheberrechte und vertreten Sie vor den entsprechenden Patent- und Markenämtern in Eintragungs-, Widerspruchs- und Löschungsverfahren - auf nationaler oder internationaler Ebene.

Um kostspielige spätere Gerichtsverfahren mit Wettbewerbern zu vermeiden, prüfen wir auch, ob die Herstellung Ihres Produktes gegebenenfalls ältere Rechte von Wettbewerbern verletzen könnte (Recherchen nach älterer Marken, Patenten etc.) bzw. beraten Sie, wie Sie eine Rechtsverletzung vermeiden können.

Selbstverständlich vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in Verletzungsverfahren. Wir setzen Ihre Rechte effektiv gegenüber Verletzern durch und wehren unberechtigte Abmahnungen für Sie ab. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Pirateriebereich gehört dabei der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zu unseren Kernkompetenzen (siehe hier).

Vertragsgestaltung und Vertrieb

Die Sicherung von geistigen Eigentumsrechten hilft nicht nur dabei, sich später gegen Wettbewerber und Nachahmer effektiv behaupten zu können, sondern ermöglicht es auch, Produkte über Lizenzvereinbarungen in größerem Umfang herzustellen und über ein Händlernetz weltweit zu vertreiben. Mit Hilfe von geistigen Eigentumsrechten können also neue Märkte schnell erschlossen werden. Ein optimaler Schutz der geistigen Eigentumsrechte verschafft damit ein Wettbewerbsvorteil im Markt, der für den geschäftlichen Erfolg eines Unternehmens entscheidend sein kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Internet

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Internet- & Domainrecht" und "Startup-Recht".

   










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Das Internet hat die Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend verändert. Neue Berufsbilder und Wirtschaftszweige sind entstanden, viele Unternehmen generieren ihren Umsatz mittlerweile ausschließlich nur noch über das Internet. Das Internet hat sich damit zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor entwickelt, dessen Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. Der Umsatz im E-Commerce lag 2012 bereits bei ca. 30 Milliarden Euro und die EU-Kommission will die "Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel" zeitnah erreichen.

Genau wie in der traditionellen Wirtschaftswelt gilt es jedoch auch im Internet, eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsvorschriften zu beachten. Wir kennen die Besonderheiten der verschiedenen zugrunde liegenden Rechtsmaterien und vertreten Sie in sämtlichen Rechtsfragen mit Bezug zum Internet.

Wir sehen uns dabei als Ihre externe Rechtsabteilung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Luxus & Konsumgüter

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Markenrecht", "Piraterie" und "Lizenzrecht".

   










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Luxusgüter sind Güter, die sich aufgrund ihrer exklusiven Merkmale, ihres Images und ihrer Qualität von normalen Konsumgütern abheben. Sie dienen als Statussymbol, sind Ausdruck von Erfolg und werden in den unterschiedlichsten Branchen produziert. Typischerweise verbindet man mit Luxusartikel teure Modeartikel, wertvolle Uhren, Schmuck, edle Parfüms und Kosmetik sowie Autos der Premiumklasse. Luxusgüter finden sich aber in den unterschiedlichsten Branchen, so z.B. in der Möbel- und Sanitärbranche (Designermöbel, -wasserhähne etc.) oder in der Konsumgüterindustrie (erlesenen Speisen, alkoholische Getränke, Tabakprodukte).

So unterschiedlich die Branchen sein können, in denen Luxusgüter produziert werden, allen Luxusgütern ist eines gemeinsam: Eine Marke, in der ein gewisses Image bzw. eine Qualitätsvorstellung verkörpert ist, d.h. die den "Flair des Luxus" transportiert. Bis solch eine Marke mit einem entsprechenden Image bzw. einer Qualitäts- und Gütevorstellung aufgebaut ist, bedarf es in der Regel erheblicher Investitionen bei der Produktentwicklung und -herstellung sowie langjähriger und kostenintensiver Werbeaufwendungen. Solche bekannten Marken bedürfen daher einen besonderen Schutz und eine spezifische rechtliche Betreuung.

Wir schützen Ihre Marke und Designs in Deutschland, Europa oder Weltweit und beraten Sie bei Bedarf bereits bei der Produktherstellung, wie das Produkt am besten vor zukünftigen Nachahmern geschützt werden kann.

Wir vertreten Sie in Rechtstreitigkeiten mit Ihren Konkurrenten - also insbesondere bei wettbewerbs-, geschmacksmuster- und markenrechtlichen Auseinandersetzungen - sowie bei Rechtstreitigkeiten mit Ihren Vertriebspartnern (z.B. wenn es Streit um die Rechte an der Herstellermarke oder um einen Anspruch auf Handelsvertreterausgleich geht).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

                                                                                   

Branche: Film, Fernsehen & Rundfunk

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Film- & Musikrecht".

   










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Die Filmbranche befindet sich im Wandel und entwickelt sich durch den digitalen Fortschritt ständig weiter. Neben dem klassischen Kinoverleih und DVD-Vertrieb werden 3D-Produktionen, Video-on-Demand und Internet-Streamings immer beliebter.

Beim Filmrecht handelt es sich um ein äußerst komplexes Fachgebiet, dass viel rechtliches Know-how und Praxiserfahrung erfordert. Wir beraten sowohl Filmhersteller (Filmproduktion etc.), als auch Filmschaffende (Schauspieler, Drehbuchautoren, Regisseure, Künstleragenturen etc.) in allen Aspekten des Filmrechts. Dabei beraten wir angefangen von der "Filmidee" bis hin zur Produktion und Auswertung. So vertreten wir z.B.

  • bei der Filmfinanzierung und Filmförderung;
  • bei der Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Filmverträgen (wie z.B. Drehbuch-, Verfilmung-, Produktions-, Vertriebs- und Lizenzverträge etc.) - sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene;
  • bei der Rechteeklärung (Clearance), um rechtliche Auseinandersetzung bei der Filmauswertung gleich im Vorfeld zu vermeiden;
  • bei der Durchsetzung von Nachvergütungsansprüche von Filmschaffenden, die vom Verwerter keine angemessene Vergütung erhalten haben;
   

Branche: IT, Software & Games

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "IT, Software- & Gamesrecht" und "Webdesign- & App-Recht".

   










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Die IT-, Software- und Games-Branche ist im heutigen Computer- und Internetzeitalter von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung und verzeichnet stetige Wachstumszahlen. Wir kennen die Besonderheiten der komplexen, zugrunde liegenden Rechtsmaterien und vertreten Software- und IT-Unternehmen, Webdesigner, Programmierer, Spieleentwickler usw. in allen rechtlichen Fragen - auch grenzüberschreitend - rund um die Themen IT, Software und Games.

So gestalten wir z.B. Ihre Lizenzverträge, AGBs, Distributions- und Projektverträge und beraten Sie zum Datenschutz & Social Media (z.B. XING und Facebook). Durch unsere Kenntnisse im indischen Recht können wir Sie als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland auch z.B. beim IT-Outsourcing nach Indien unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Design, Fotografie & Kunst

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Mode- & Designrecht" und "Kunst- & Fotografenrecht".

   










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Ihre Werke auf den Gebieten Design, Fotografie und Kunst sind besondere Ausdrucksformen Ihres kreativen Schaffens, ihrer Individualität und ihrer Begabung. Ihr Herzblut steckt in ihren Werken, was sie einzigartig und zu mehr macht, als reine "Produkte von der Stange".

Dementsprechend sollte auch der rechtliche Schutz ausgestaltet sein. Ihre schöpferischen Werke verdienen einen individuell angepassten und auf sie zugeschnittenen Schutz. Wir helfen Ihnen diesen Schutz zu erlangen und verteidigen Ihre Rechte gegenüber Trittbrettfahrern.

So vertreten wir Sie z.B. bei der Anmeldung Ihrer Designs/Marken vor dem deutschen, europäischen und internationalen Markenamt und erstellen - sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene - Ihre Lizenzverträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Werbung, Marketing & Social Media

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Werbe- & Marketingrecht" und "Markenrecht".

   










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Werbung & Marketing stellt ein unerlässliches Mittel zur Marktpositionierung eines Produkts oder Unternehmens dar. Die Möglichkeiten der verschiedenen Arten von Werbung sind groß, dem Ideenreichtum scheinen durch die neuen Medien - z.B. Google-Ad-Werbung, Social Media, Apps. etc. - keine Grenzen gesetzt zu sein. Allerdings gibt es diverse rechtliche Beschränkungen, die beachtet werden müssen, wie z.B. aus dem Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht. Bei Verstößen besteht Abmahngefahr und es drohen Unterlassungs-, Schadensersatz, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche. Die Marketingkosten sind dann ggf. vergeblich aufgewendet worden und die Anwaltskosten können hoch bzw. für kleinere Unternehmen gar existenzgefährdend sein.

Wir beraten Sie bei der Kreation von abmahnsicheren Marken- und Werbekampagnen. So führen wir für Sie z.B. markenrechtliche Recherchen nach älteren Rechten von Konkurrenten durch, schützen Ihre Marken und prüfen Ihre Werbekampagne bzw. Ihren Werbeauftritt unter wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Gesichtspunkten. Ebenso verteidigen wir Sie im Falle von wettbewerbs-, urheber- und kennzeichenrechtlichen Abmahnungen und vertreten Sie vor Gericht.

Auch umgekehrt stehen wir natürlich an Ihrer Seite: Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Konkurrenten sich Ihnen gegenüber wettbewerbswidrig verhalten oder Ihre geistigen Eigentumsrechte verletzen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Technologie & Forschung

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Patent- & Know How-Recht" und "Lizenzrecht".

   










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Technische Innovationen sind für Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Eine neue technologische Erfindung kann ganz neue Geschäftsfelder und gar Industrien erschaffen, ein komplettes Geschäftsmodell kann von einer technischen Erfindung bzw. Leistung abhängen. In vielen Branchen - wie z.B. in der Pharma-, Computer und Elektronikindustrie - ist die ständige technische Weiterentwicklung des Produktportfolios essenziell, um sich im Leistungswettbewerb behaupten zu können. Die widerrechtliche Benutzung einer solchen Erfindung erspart einem Verletzer jahrelange mühselige Forschungsarbeit und kann das forschenden Unternehmen wirtschaftlich schwer schädigen.

In Kooperation mit Patentanwälten bieten wir Ihnen im Bereich Technologie & Forschung ein umfassendes Beratungsangebot an. Wir begleiten Sie von Anfang an und entwickeln die für Sie optimale Schutzrechtsstrategie. So prüfen z.B. vorab die Schutzfähigkeit Ihrer technischen Erfindung nach dem Patent- oder Gebrauchsmustergesetz, führen entsprechende Recherche durch (Stand der Technik-Recherchen, free to operate-Recherchen etc.), und vertreten Sie in allen Verfahren vor den entsprechenden Patentämtern.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei den Verhandlungen sowie der Ausgestaltung und Prüfung von Patentlizenzverträgen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Start-Ups & Webshops und E-Commerce

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Startup- und Webshoprecht".

   










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Das Internet hat sich zu einem wesentlichen Wirtschaftsfaktor entwickelt, dessen Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. Kaum ein Unternehmen ist nicht auch online tätig, kaum ein Verbraucher hat das Internet noch nicht zum virtuellen Shopping genutzt. Der Umsatz im E-Commerce lag 2012 allein in Deutschland bereits bei ca. 30 Milliarden Euro und die EU-Kommission will die "Vollendung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel" zeitnah erreichen.

Genau wie in der traditionellen Wirtschaftswelt gilt es jedoch auch beim Online-Handel, eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsvorschriften zu beachten. Wir beraten Sie bei sämtlichen rechtlichen Problemen, die im Online-Geschäft auftreten können.

Wir vertreten klassische Start-up-Internetunternehmen, bereits etablierte Online-Unternehmen (Webshops, eBay-Händler etc.) als auch traditionelle Unternehmen, die Ihre gewerbliche Tätigkeit nun auf das Internet ausweiten möchten. Wir sehen uns dabei als Ihre externe Rechtsabteilung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Musik, Sänger & Bühne

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Film- & Musikrecht".

   










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Die Musikbranche befindet sich im Wandel und steht durch den digitalen Fortschritt vor ständig neuen Herausforderungen. Neben dem klassischen Vertrieb von Tonträgern ist die Verwertung im Internet - in unterschiedlichsten Variationen - zum zentralen Vermarktungsmodell geworden.

So komplex die Musikwirtschaft geworden ist, so komplex ist auch das Musikrecht geworden. Wir beraten Sie umfassend und kompetent in allen Aspekten des Musikrechts. Wir vertreten dabei sowohl die Musikverwerter (Musikverlage, Produzenten, Labels, Agenturen etc.) als auch die Musikschaffenden selbst (Komponisten, Musiker, Sänger etc.).

Wir erstellen, verhandeln und prüfen Ihre Musikverträge (Bandübernahmeverträge, Künstlerverträge, Musikverlagsverträge, Produzentenverträge Konzertverträgen etc.), sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Wir führen Rechteeklärungen durch, prüfen Musikverwertungen für Film, Fernsehen und Computerspiele und vertreten Sie gegenüber den Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL etc.).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Branche: Presse, Verlage & Autoren

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Presserecht" und "Verlags- & Autorenrecht".

 

 











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Die Veröffentlichung von Berichten, Artikeln, Fotos und sonstigen "Presseerzeugnissen" - sei es in den traditionellen Medien (z.B. Printmedien, Fernsehen, Hörfunk) oder neuen Medien (Internet, Social Media, Smartphones ect. ) - werden durch die verfassungsrechtlich verankerte Presse-, Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit garantiert. Dem gegenüber stehen die Rechte andere, z.B. die Persönlichkeitsrechte derjenigen, die zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht wurden, aber auch fremde Schutzrechte (z.B. Marken- und Urheberrechte). Beide Seiten haben ihre Berechtigung und verdienen jeweils einen optimalen Schutz.

Wir vertreten Autoren, Presse- und Verlagshäuser. Zum einen setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch, z.B. wenn sich Ihre Texte/Fotos auf fremden Webseiten wiederfinden. Zum anderen beraten wir zur Vermeidung einer späterer rechtlicher Auseinandersetzungen präventiv, d.h. überprüfen die rechtliche Zulässigkeit von eigenen und fremden Beiträgen (z.B. fremde Werbeanzeigen, Leserbriefe, Posting im Forum etc.) unter insbesondere persönlichkeits-, urheber-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlichen Aspekten.