Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

 

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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

 

Vertragsrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Verträge schaffen Rechtsicherheit und sind im Geschäftsbereich eine zentrale Grundlage für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit.

   










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Das Führen von Verhandlungen und die Wahl der richtigen Verhandlungstaktik spielen im Vertragsrecht natürlich eine große Rolle. Insbesondere beim Aushandeln von Lizenzverträgen ist das Verhandlungsgeschick von entscheidender Bedeutung. Erst wenn man über die juristische Fachkompetenz verfügt, lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und welche Standpunkte nicht verhandelbar sein sollten. Wir unterstützen Sie dabei, ein für Sie bestmögliches Resultat zu erzielen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Persönlichkeitsrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte.

   










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Wie bei den gewerblichen Schutzrechten können auch im Persönlichkeitsrecht das Führen von Verhandlungen und der Versuch Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, große Bedeutung erlangen.

Gerade im besonders sensiblen Bereich der Privat- oder Intimsphäre besteht für das "Opfer" oftmals der Wunsch nach einer schnellen, "nicht öffentlichen" Lösung. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind hingegen meist langwierig und finden im Lichte der Öffentlichkeit statt. Durch eine außergerichtliche Herangehensweise kann dies vermeiden werden.Verhandlungsgeschick spielt vor allem beim Aushandeln von Vergleichssummen eine wichtige Rolle. Deren Höhe hängt maßgeblich von Verhandlungsauftreten ab. Um ein für Sie bestmögliches Ergebnis zu erzielen, kann anwaltlicher Beistand von entscheidender Bedeutung sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Patentrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte.

   










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Außergerichtliche Streitbeilegung und Verhandlungsgeschick können im Patentrecht sowohl unter dem Aspekt (Lizenz-)Vertragsverhandlungen als auch bei der Lösung rechtlicher Konflikte von großer Bedeutung sein.

Nicht selten lassen sich Streitigkeiten - gerade im Verhältnis zwischen Vertragsparteien (z.B. Lizenznehmer - Lizenzgeber) - außergerichtlich lösen. Dies erspart beiden Seiten nicht nur Geld (keine Gerichtsgebühren) und einen nervenaufreibenden und ggf. jahrelang andauernden Rechtsstreit, sondern hält auch die Möglichkeit einer zukünftigen geschäftlichen Zusammenarbeit offen.

Auch im Rahmen von Arbeitsverhältnissen sind außergerichtliche Verhandlungen von zentraler Bedeutung. Denn haben Sie im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses eine Erfindung gemacht, greift das sog. Arbeitnehmererfindergesetz. Auch hier stehen wir Ihnen bei den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber kompetent zur Seite, z.B. wenn es um die Höhe Ihrer Vergütung geht.Verhandlungsgeschick ist außerdem beim Aushandeln von Lizenzverträgen wichtig. So können die Art und der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten stark von Ihren Verhandlungen abhängen. Erst wenn man über die juristische Fachkompetenz verfügt, lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und welchen Standpunkte nicht verhandelbar sein sollten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Designrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte.

   










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Verhandlungsgeschick - z.B. Wahl der richtigen Verhandlungstaktik - und die außergerichtliche Streitbeilegung können im Designrecht von großer Relevanz sein. Insbesondere im Verhältnis von Vertragsparteien untereinander (z.B. Designer - Verwerter) kann sich die außergerichtliche Streitbeilegung, auch im Hinblick auf das zukünftige Geschäftsverhältnis der Parteien lohnen.

Daneben spielt die Wahl der richtigen Verhandlungsstrategie z.B. bei der Abwendung oder Reduzierung von Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen wegen Verletzungshandlungen eine erhebliche Rolle.Verhandlungsgeschick ist außerdem beim Aushandeln von Lizenzverträgen wichtig. So können die Art und der Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten stark von Ihren Verhandlungen abhängen.Erst wenn man über die juristische Fachkompetenz verfügt, lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und welchen Standpunkte nicht verhandelbar sein sollten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Urheberrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Kompetenz voraus. Nur damit lässt sich beurteilen, wo ein Nachgeben möglich ist und was nicht verhandelbar sein sollte.

   










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Auch im Urheberrecht kann sich Verhandlungsgeschick auszahlen und für die außergerichtliche Streitbeilegung große Bedeutung erlangen. Im Verhältnis von bereits vertraglich miteinander verbundenen Parteien (z. B. Urheber und Verwerter - "Lizenznehmer") lassen sich Streitigkeiten - z.B. über den Umfang oder die Art der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten - oftmals bereits im Vorfeld schlichten. Dies hat für beide Vertragsparteien Vorteile: Der Konflikt kann schneller beigelegt werden (eine endgültige gerichtliche Klärung kann sich über Jahre hinziehen), Gerichtskosten werden gespart und in der Regel wird ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis erzielt, sodass die weitere Zusammenarbeit fortbestehen kann.

Auch in rechtlichen Konflikten mit Dritten kann der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung denkbar sein. So kann eine außergerichtliche Streitbeilegung unter Umständen - z.B. bei einer bloß einmaligen und "fahrlässigen" Verletzungshandlung - dazu führen, dass ein ursprünglicher Verletzungsfall in der Gewinnung eines neuen Vertragspartners (Lizenznehmers) mündet. So kann aus einer unerfreulichen Verletzung ggf. doch etwas Positives für beide Parteien gezogen werden.

Auch das Führen von Verhandlungen und die Wahl der richtigen Verhandlungstaktik können im Urheberrecht von erheblicher Relevanz sein. So können in Verletzungsfällen etwaig geltend gemachte Schadensersatzforderungen oder Abmahngebühren durch geschicktes Verhandeln ggf. reduziert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Gutes Verhandeln setzt Fachkompetenz voraus. Denn nur so lässt sich beurteilen, welcher Standpunkt nicht verhandelbar sein sollte.

   










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Verhandlungsführung und außergerichtliche Streitbeilegung spielen im Wettbewerbsrecht eine eher untergeordnete Rolle. Die abmahnenden Rechteinhaber lassen sich in der Regel nicht auf Verhandlungen bezüglich der abzugebenden strafbewehrten Unterlassungserklärung ein. Allerdings kann die Wahl der richtigen Verhandlungsstrategie bei der Abwendung oder Reduzierung von Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen eine erhebliche Rolle spielen. Auch bei Abmahnungen durch Mitbewerber (Konkurrenten) kann ggf. eine außergerichtliche Streitschlichtung oder das Verhandeln z.B. über die Höhe von Abmahngebühren in Betracht kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Markenrecht im Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Klicken Sie oben auf die orange Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Mediation & Verhandlungen" zu erhalten.

   










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Die außergerichtliche Streitbeilegung kann im Markenrecht vor allem im Verhältnis zwischen Vertragsparteien von großer Bedeutung sein. Wird etwa zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer über die Auslegung des Lizenzvertrags gestritten (z.B. weil die eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten vertraglich undeutlich formuliert wurden), kann eine außergerichtliche Konfliktlösung nicht nur schneller und kostengünstiger für die Parteien, sondern auch im Hinblick auf das zukünftige Fortbestehen der geschäftlichen Beziehungen vernünftiger sein. Nicht selten haben vertraglich verbundene Parteien bereits eine Schiedsklausel in ihren Verträgen aufgenommen, so dass ein Schiedsgericht gegenüber einem Gerichtsverfahren ohnehin vorrangig zuständig ist.

Darüber hinaus kann der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung aber auch bei Konflikten mit Dritten lohnenswert sein. So ist es ggf. denkbar, dass anstelle eines Gerichtsverfahrens sich der Rechteinhaber und der Verletzer dahingehend einigen, dass zukünftig eine Lizenzvereinbarung zwischen den beiden bestehen soll. Resultiert eine vorherige Verletzung letztlich in der Gewinnung eines neuen Lizenzpartners, kann dies für beide Seiten einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuten.

Auch das Führen von Verhandlungen kann im Markenrecht von erheblicher Relevanz sein, z.B. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen wegen einer Markenrechtsverletzung oder bei außergerichtlichen Abmahnungen. Durch eine geschickte Verhandlungstaktik kann eine Schadensersatzforderung oder die Höhe der gegnerischen Anwaltsgebühren ggf. minimiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Fachgebiet: Mediation, Streitschlichtung, Verhandlungen

Klicken Sie oben auf die Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Mediation & Verhandlungen" zu erhalten.

   










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Sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch bei der Lösung rechtlicher Konflikte liegt der Schlüssel zum Erfolg oftmals nicht allein in der fachlichen Kompetenz, sondern auch in der gewählten Verhandlungstaktik, dem Auftreten gegenüber der Gegenseite sowie in der Flexibilität, sich auf eintretende Veränderungen einzulassen. Sogenannte Softskills - wie z.B. das Führen von Verhandlungen (insb. Verhandlungstechniken), die Fähigkeit auf rechtliche Streitigkeiten deeskalierend einzuwirken und außergerichtlich beizulegen - gewinnen immer mehr an Bedeutung. Dies hat für die Konfliktparteien den Vorteil, dass Kosten gespart werden (keine Gerichtsgebühren) und in der Regel Ergebnisse erzielt werden, die für beide Seiten akzeptabel sind (Win-Win Situation).

Das Führen von Verhandlungen hat insbesondere im Lizenzrecht eine große Bedeutung. Bei der Verwertung gewerblicher Schutzrechte stehen sich die Interessen des Rechteinhabers (insb. angemessene Lizenzgebühr, Haftungsbegrenzungen etc.) und die des Lizenznehmers (an einer möglichst umfangreichen Nutzung des "Lizenzgegenstands") gegenüber. Um diese Interessen in Einklang zu bringen und das bestmögliche Ergebnis für sich zu erzielen, kann anwaltlicher Beistand von entscheidender Bedeutung sein.

Darüber hinaus zahlt sich Verhandlungsgeschick aber auch bei Rechtstreitigkeiten aus, sei es im Stadium außergerichtlicher Abmahnungen, aber auch während laufender Gerichtsverfahren durch Erzielung von Vergleichen.

Das Führen von Verhandlungen verlangt ein großes Maß an wirtschaftlichem Verständnis, aber auch Kreativität. Wir setzen uns effektiv und kompetent bei Vertragsverhandlungen für Ihre Interessen ein. Wir richten unsere Taktik strategisch nach Ihren Belangen aus.