Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

Platzhalter text hier...

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

 

Vertrags- und Lizenrecht im Fachgebiet: Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Verträge gestalten erfordert besonderes Fachwissen, Geschick und Kreativität, um alle denkbar auftretenden Eventualitäten abzudecken.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Das Vertragsrecht spielt sowohl in der Film- und Musikbranche als auch im Rundfunk eine zentrale Rolle. Mit Lizenzverträgen können die Nutzungsrechte des Werkes flächendeckend wirtschaftlich verwertet werden. Für sämtliche Branchen (Film, Musik und Rundfunk) gestalten wir Ihre Verwertungsverträge (Lizenzverträge) und setzen ggf. auch nachträgliche Vergütungsansprüche gegen Verwerter durch (nähere Infos finden Sie in der Rubrik zum Lizenz- und Vertragsrecht). Als eine der wenigen Kanzleien in Deutschland beraten wir dabei auch zum indischen Lizenzrecht, z.B. wenn es um die Lizenzierung indischer Bollywoodfilme geht.

Darüber hinaus erstellen wir Arbeits-, Dienst- und Werkverträge im Zusammenhang mit Film-, Musik- und Rundfunkproduktionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Persönlichkeitsrecht im Film-, Musik- und Rundfunkrecht

Sind bestimmte Personen in einer Publikation wiedererkennbar, ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Im Film-, Musik und Rundfunkrecht kann auch das Persönlichkeitsrecht Bedeutung erlangen und zwar immer dann, wenn bestimmte Personen wiedererkennbar sind. Das Persönlichkeitsrecht spielt demnach regelmäßig bei Reportagen, Filmbiografien, Interviews und sog. Dokufiction eine große Rolle. Dabei ist eine direkte Nennung der Person nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn aus der Schilderung eine bestimmte Person individualisierbar ist.

Das Persönlichkeitsrecht wird jedoch nicht absolut geschützt, sondern ist stets mit der Film- Meinungs- und Pressefreiheit abzuwägen. Bei der Abwägung spielt es insbesondere eine Rolle, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt, ob die Intims-, Privat- bzw. Sozialsphäre betroffen und wie hoch das öffentliche Interesse einzustufen ist. Die Frage, ob das Persönlichkeitsrecht verletzt ist, ist daher stets eine Einzelfallabwägung, die durch einen auf das Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt beurteilt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

Platzhalter text hier...

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

 

Sonstige Rechtsgebiete im Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Das Film-, Musik- & Rundfunkrecht ist eine Querschnittsmaterie und verlangt fachübergreifende Expertise.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Da es sich beim Film-, Musik- & Rundfunkrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, können selbstverständlich noch weitere Rechtsgebiete mit Bezug zu Film, Musik, Rundfunk und Fernsehen von Relevanz sein.

In Betracht kommt vor allem das Arbeitsrecht (sog. Filmarbeitsrecht), Steuerrecht (etwa für Filmschaffende) und sogar das Strafrecht. Letzteres kann insbesondere unter den Aspekten der Beleidigung und üblen Nachrede Bedeutung erlangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Urheberrecht im Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Rechteklärung, Lizenzverträge, Rechtsdurchsetzung - Wir helfen Ihnen mit unserer urheberrechtlichen Fachexpertise.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (insb. sog. Leistungsschutzrechte) spielen im Film-, Musik- & Rundfunkrecht freilich eine sehr wichtige Rolle. Da Film- und Musikwerke oftmals nicht das Werk eines Einzelnen darstellen, liegen die verschiedenen Urheber- und Leistungsschutzrechte auch in unterschiedlichen Händen.

So lassen z.B. bei einer Filmproduktion nicht nur die Schauspieler und der Regisseur, sondern auch der Kameramann, Komponisten und Drehbuchautoren ihre Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte einfließen. Sie alle haben Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte an dem betreffenden Werk und treten diese - laienhaft ausgedrückt - in der Regel an den Produzenten ab. Gerade bei kleineren Produktionen wird dabei oftmals auf bereits bestehende Werke zurückgegriffen, z.B. auf Musikwerke für die musikalische Untermalung eines Films.

Wir übernehmen die Rechteklärung für Produzenten - egal ob es sich um ein Film- oder Musikwerk oder um ein Rundfunkkonzept handelt -, erstellen und überprüfen Ihre Lizenzverträge (zu den einzelnen Vertragsarten siehe unter Vertrags und Lizenzrecht im "Film-, Musik- & Rundfunkrecht") mit den Werkschaffenden, um so im Vorfeld ggf. spätere urheber- und lizenzrechtliche Auseinandersetzungen mit den Rechteinhabern zu vermeiden (nähere Infos finden Sie in der Rubrik zum Lizenz- und Vertragsrecht). Denn auch eine unbewusste (fahrlässige) Verletzung Rechte Dritter kann zu Unterlassungs-, Schadenersatz-, Auskunfts- und ggf. Vernichtungsansprüchen führen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verwertung Ihrer Film- und Musikwerke, indem wir Ihnen bei der Überprüfung, Erstellung und Ausarbeitung Ihrer Lizenzverträge mit den Verwertern zur Verfügung stehen, z.B. bei (Auftrags-)Produktionsverträgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Einhaltung der UWG-Vorschriften im Film-, Musik- & Rundfunkrecht - Nicht immer einfach, wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Das Wettbewerbsrecht (UWG) ist wegen der großen Popularität von Film-, Fernseh-, Musik- und Rundfunkproduktionen natürlich auch im Film-, Musik- & Rundfunkrecht von großer Bedeutung. Wegen der Breitenwirkung der genannten Medien werden flächendeckend Verbraucher aller Zielgruppen erreicht und bieten daher eine hervorragende Plattform für Produktplacement, Werbung und Marketingkampagnen. Dennoch sind hier die wettbewerbsrechtlichen Verhaltens-regelungen zu beachten.

Dabei ist das Wettbewerbsrecht insbesondere bei Werbemaßnahmen einzuhalten. So darf z.B. keine Schleichwerbung verbreitet werden und bei Rundfunk- oder Fernsehproduktionen ist auf die Trennung zwischen Werbung und "redaktionellem Teil"/ Programm zu achten. Darüber hinaus kann das Wettbewerbsrecht z.B. unter dem Aspekt des Nachahmungsschutzes Bedeutung erlangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

Markenrecht im Fachgebiet: Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Der Titel eines Werkes kann sehr wertvoll sein und wird über das Markengesetz geschützt.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Im Fachgebiet "Film-, Musik- & Rundfunkrecht" ist das Markenrecht insbesondere unter dem Aspekt des Werktitelschutzes relevant. Damit können der Name oder die besondere Bezeichnung von Film- oder Musikwerken ge-schützt werden. Dieser Werktitelschutz kann sehr wertvoll sein, insbesondere bei Filmen mit Fortsetzungspotenzial, Serien und Shows (z.B. TV Total, DSDS, Gute Zeiten, schlechte Zeiten, die drei ???, Dschungelcamp, Herr der Ringe). Ist das Werk erfolgreich, kann z.B. nur der Werktitel national oder international an einen Dritten auslizenziert werden, der dann das eigentliche Werk produziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Fachgebiet: Film-, Musik- & Rundfunkrecht

Klicken Sie auf die orangenen Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Film-, Musik- & Rundfunkrecht" zu erhalten.

   










Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 0

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]inde.eu

 

Das Film-, Musik- & Rundfunkrecht befasst sich mit sämtlichen Sachverhalten mit Bezug zu Film, Fernsehen, Musik und Rundfunk. Dementsprechend handelt es sich beim Film-, Musik- & Rundfunkrecht nicht um ein einzelnes Rechtsgebiet, sondern deckt eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab, wie z.B. das Urheberrecht, das Vertrags- & Lizenzrecht, das Markenrecht oder das Wettbewerbsrecht. Daneben können aber auch medienspezifische Normen, z.B. aus dem Telekommunikationsgesetz (kurz: TKG), das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (hinsichtlich der Verwertungsgesellschaften, z.B. GEMA), den Rundfunkgesetzen und Rundfunkstaatsverträgen, sowie sonstige Jugendschutz- und Medienregulierungsregelungen relevant werden.

Einen wichtigen Schwerpunkt im Rahmen des Film-, Musik- & Rundfunkrechts bildet natürlich das Urheberrecht, da so gut wie jedes Musik- oder Filmwerk urheberrechtlichen Schutz genießt.