Sonstige Rechtsgebiete im Fachgebiet: Werbe-Marketingrecht

Konkurrenten verhalten sich rechtswidrig, selber abgemahnt worden oder eigene Werbekampagne abmahnsicher machen? Wir helfen Ihnen.

  Im Werbe- und Marketingrecht können im Einzelfall neben dem Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht, auch Sondervorschriften z. B. aus dem das Gewinn- und Glücksspielrecht, das Heilmittelwerbegesetz oder Standes- und Berufsrecht zu beachten sein. Auch hier unterstützen wir Sie vollumfänglich mit unserer Fachexpertise.  










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Vertragsrecht im Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

"Die Gestaltung von Werbeverträgen erfordert besonderes Fachwissen, Erfahrung und Kreativität. Vertrauen Sie unserer Expertise."

   










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Das allgemeine Vertragsrecht spielt natürlich auch im Werbe- und Marketingrecht eine wichtige Rolle. So sind Verträge zwischen Marketingunternehmen und deren Kunden - z.B. Verträge zur Erstellung einer Marketingkampagne, von Werbematerialien, suchmaschinenoptimierte Webseiten, eines Logos etc. - ebenso üblich wie Verträge zwischen Marketingunternehmen bzw. den werbenden Unternehmen und den unterbeauftragen Dienstleistern (z.B. Verträge mit Fotografen, Prominenten, Designern, anderen Verwertern wie Fotodatenbanken etc.).

Bei jedem Vertrag ist neben der eindeutigen Spezifizierung der Leistungspflicht die Frage der Gewährleistung, der Haftung und vor allen Dingen die Lizenzeinräumung von besonderer Bedeutung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Persönlichkeitsrecht im Werbe- und Marketingrecht

Sind bestimmte Personen in einer Publikation wiedererkennbar, ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten.

   










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Im Werbe- und Marketingrecht kann auch das Persönlichkeitsrecht Bedeutung erlangen. Denn zum Schutz der Persönlichkeit gehört auch das Recht, seine Persönlichkeitsrechte zu kommerzialisieren.Sollen daher in der Werbung bestimmte Personen abgebildet werden, ist grundsätzlich deren Zustimmung einzuholen, anderenfalls drohen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

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Designrecht im Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

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Auch das Designrecht kann je nach Art der Gestaltung der Werbung im Werbe- und Marketingrecht relevant werden. Denn der BGH hat in der ICE-Entscheidung festgehalten, dass auch Abbildungen von designrechtlich geschützten Gegenständen in der Werbung eine Designverletzung darstellen kann und zwar selbst dann, wenn die Abbildung nur zur Illustration dient.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Urheberrecht im Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

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Auch das Urheberrecht kann je nach Art der Gestaltung der Werbung im Werbe- und Marketingrecht relevant werden. Enthält der Werbeauftritt z.B. "künstlerische" Zeichnungen, Grafiken, Fotos oder Texte, so sind diese urheberrechtlich einzeln und auch ggf. in ihrer Gesamtheit geschützt. Denn so gut wie jedes Sprachwerk - z.B. Zeitungsartikel, Blogbeitrag, Online-Bericht - und jedes Foto steht unter dem Schutz des Urheberrechts. Gerade die Erstellung von Texten - insbesondere auch suchmaschinenoptimierte Texte - kann viel Zeit in Anspruch nehmen, die es vor unberechtigten Kopien zu schützen gilt. Gleiches kann für Wort-/Bildmarken (also Logos) gelten.

Wer die Texte, Zeichnungen, Grafiken, Fotos ohne Zustimmung kopiert, kann also ggf. auf Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft, Vernichtung und auf Ersatz der gegnerischen Anwaltskosten in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Wettbewerbsrecht im Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig, selber abgemahnt worden oder eigene Werbekampagne abmahnsicher machen? Wir helfen Ihnen.

   










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Das Wettbewerbsrecht ist für das Werbe- und Marketingrecht von zentraler Bedeutung. Irrelevant ist dabei, ob die Marketingaktivitäten auf herkömmliche Weise (z. B. durch Zeitungsanzeigen, Prospektwerbung, Flyer etc.) oder online z.B. auf Websites, in Social Media (z. B. Facebook), durch Email- und Bannerwerbung oder GoogleAdwords erfolgt. Denn die wettbewerbsrechtlichen Verhaltensregeln gelten auch im Internet.

Das Wettbewerbsrecht kann im Werbe- und Marketingrecht z. B. unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Abfangens von Kunden oder der Verunglimpfung eines Konkurrenzproduktes relevant werden. Vor allem ist aber der Irreführungsschutz von Bedeutung, insbesondere ist darauf zu achten, dass keine irreführenden Angaben zu den Preisen (z. B. sog. Mondpreise) und den angebotenen Produkten selbst - etwa durch eine irreführende Abbildung - gemacht werden. Der Irreführungsschutz ist daneben z. B. auch bei Ankündigung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion relevant; so stellt nach neuester Rechtsprechung die Verlängerung einer solchen zeitlich begrenzten Rabattaktion - ohne triftigen Grund - eine abmahnfähige wettbewerbswidrige Handlung dar (siehe auch Newsletter).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Markenrecht im Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

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Das Markenrecht nimmt im Werbe- und Marketingrecht eine bedeutende Stellung ein. Gegenstand von Werbeaktivitäten sind immer bestimmte Produkte; mit einem bestimmten Produkt wird wiederum auch eine bestimmte Marke beworben.

Dennoch ist bei der Benutzung von Kennzeichen - seien es eigene oder fremde - äußerste Vorsicht geboten. Jeden Benutzer eines Kennzeichens trifft vor der Benutzungsaufnahme eine Recherchepflicht hinsichtlich älterer Rechte. Eine solche Recherche ist für Laien allerdings kaum mit der erforderlichen Gründlichkeit machbar, da das MarkenG nicht nur vor Verwendung identischer Zeichen, sondern auch den Ähnlichkeitsbereich schützt. Zu bedenken ist auch, dass für Gewerbetreibende erhöhte Anforderungen an die vorherige Recherche gestellt werden. Bei Verstößen gegen diese Anforderungen droht Abmahngefahr. Dies kann hohe Anwaltskosten verursachen, da der Gebührenstreitwert in kennzeichenrechtlichen Fällen nicht selten bei 50.000 EUR aufwärts angesetzt wird. Ist die Abmahnung berechtigt, so kann der Abmahnende seine Anwaltskosten von dem Verletzer erstattet verlangen.

Doch eine Verletzung fremder Rechte wegen einer nicht sorgfältig durchgeführten Kennzeichenrecherche kann unter Umständen noch viel weitreichendere Folgen haben. Unter Umständen wird der Zeicheninhaber erst nach jahrelanger Verwendung auf die Markenverletzung aufmerksam. Kommt es dann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, drohen Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und sogar Vernichtungsansprüche.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Fachgebiet: Werbe- & Marketingrecht

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Werbung & Marketing stellt ein unerlässliches Mittel zur Marktpositionierung eines Produkts dar und kann entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sein. Die Möglichkeiten der verschiedenen Arten von Werbung sind groß. Dem Ideenreichtum scheinen durch die neuen Medien - z.B. durch Google-Ad-Werbung oder Online-Marketing in Social Media (Facebook, XING) - keine Grenzen gesetzt zu sein. Mit den Begriffen des Werbe- & Marketingrechts werden die für Werbung und Marketing relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen umschrieben. Es geht mit anderen Worten um die rechtlichen Grenzen erlaubter Werbung.

Zentrale Rechtsgrundlage für das Werbe- und Marketingrecht ist das Wettbewerbsrecht, aber auch das Marken- und Urheberrecht kann von Bedeutung sein. Daneben können - je nach Einfallsreichtum des Werbenden - z. B. auch das Gewinn- und Glücksspielrecht, das Heilmittelwerbegesetz oder Standes- und Berufsrecht einschlägig sein.