Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

Urheberrecht im Produkt- & Markenpiraterie

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Urheberrecht Das Urheberrecht hat im Internet eine zentrale Bedeutung. So gut wie jedes Sprachwerk (z.B. Zeitungsartikel, Posting), jede Fotografie, jedes Musikstück etc. steht – unabhängig von einem ©-Vermerk – unter dem Schutz des Urheberrechts. Zwar eröffnet das Internet die Möglichkeit, einfach urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren und zu verbreiten. Dennoch ist das Internet kein – auch nicht bei Werken unter Creative Common-Lizenzen – urheberrechtsfreier Raum. Soweit Urheberrechte verletzt werden, drohen Abmahnungen mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Anwaltskostenerstattungsansprüchen, z.T. sogar strafrechtliche Verfolgung. Umgekehrt eröffnet das Urheberrecht aber auch die Möglichkeit, Werke umfassend, weltweit und schnell wirtschaftlich zu verwerten. Das Internet stellt hierbei eine immer wichtigere Einnahmequelle dar; viele Künstler, Autoren und andere Rechtsinhaber verwerten ihre Werke zunehmend auch online. Das Urheberrecht ist eines unserer Spezialgebiete, so haben wir unter anderem ein „Präzedenzurteil“ für Autoren bzgl.

   

Designrecht im Fachgebiet Kunst- & Fotografenrecht

Ihre Designrechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.

   










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Im Fotografenrecht kann sogar das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht) Relevanz haben. Wird ein Gegenstand fotografiert, der designrechtlich geschützt ist, kann dies nach neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Umständen auch eine Designrechtsverletzung darstellen. Insbesondere wenn das Foto mit dem abgebildeten Gegenstand für die Werbung genutzt wird, ist Vorsicht geboten. Diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist sowohl für Fotografen bzw. für Verwerter (Verlage, Bildagenturen, Werbeindustrie etc.) als auch für die Inhaber von Designrechten besonders praxisrelevant.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Sonstige Rechtsgebiete im Kunst- & Fotografenrecht

Das Kunst- & Fotografenrecht ist eine Querschnittsmaterie. Wir vertreten Sie in dieser komplexen Rechtsmaterie mit Erfahrung und Fachkompetenz.

   










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Da sich das Kunst- & Fotografenrecht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt, können noch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen relevant werden. So spielen im Rahmen des Galerie-, Auktions- und Museumsrechts z.B. das Werkvertragsrecht, die Vorschriften über die Leihe und Verwahrung oder das Auktionsrecht eine wichtige Rolle. Ebenso können besondere Vorschriften Anwendung finden, wenn es um den Kulturgüterschutz, Fragen zur Künstlersozialkasse oder um Schutz vor Fälschungen geht. Von besonderer Bedeutung können auch das allgemeine Haus- und Eigentumsrecht sein. Dieses wird immer dann besonders relevant, wenn der urheberrechtliche Schutz nicht mehr gegeben ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Markenrecht im Fachgebiet Kunst- & Fotografenrecht

Der Titel eines Werkes kann sehr wertvoll sein und wird über das Markengesetz geschützt.

   










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Im Fotografenrecht kann auch das Markenrecht von Relevanz sein. So kann z. B. das Abfotografieren eines Markenprodukts bzw. der auf dem Produkt angebrachten Marke markenrechtlich problematisch sein. Hier kommt es maßgeblich darauf an, ob die in dem Foto gezeigte Marke markenmäßig benutzt wird.

Es ist also zu fragen, ob die Marke als Hinweis auf die betriebliche Herkunftstätte des Markeninhabers verwendet wird oder aber z. B. nur als dekoratives bzw. beschreibendes Element.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Vertragsrecht beim Kunst- & Fotografenrecht

Das Vertragsrecht spielt für das Kunst- als auch Fotografenrecht eine zentrale Rolle. Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise und Erfahrung.

   










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Das Vertragsrecht spielt sowohl im Kunst- als auch Fotografenrecht eine zentrale Rolle. Denn mit Hilfe von Lizenzverträgen wird Rechteinhabern erst eine umfassende kommerzielle Verwertung ihrer Werke ermöglicht. Zugleich erhalten Lizenznehmer die Gelegenheit, urheberrechtlich geschützte Werke gegen ein Entgelt nutzen zu dürfen, ohne diese selbst durch eigene Leistung erschafft zu haben.

Im Urhebervertragsrecht ist vor allem die sog. Zweckübertragungstheorie zu berücksichtigen. Diese besagt, dass grundsätzlich nur die für den vorgesehenen Vertragszweck notwendigen Rechte eingeräumt werden. So hat z.B. der Auftraggeber von Bewerbungsfotos ohne gesonderte Vereinbarung nicht zwangsläufig auch das Recht, dieses Foto im Internet zu veröffentlichen. Man spricht daher von der sog. Spezifizierungslast des Verwerters, d.h. der Lizenznehmer muss alle für ihn erforderlichen Nutzungsarten explizit im Vertrag benennen, um sicherzugehen, dass er die notwendigen Rechte für seine gewünschte Verwertung bekommt. Bestehen bei der Auslegung des Vertrages Zweifel bzw. besteht - wie oft in der Praxis - überhaupt kein schriftlicher Vertrag, verbleiben die Rechte im Zweifel beim Urheber.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Persönlichkeitsrecht beim Kunst- & Fotografenrecht

Sie haben lange für Ihren guten Ruf gearbeitet. Wir helfen Ihnen, ihn zu verteidigen.

 
   










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In jeder künstlerisch-kreativen Leistung spiegelt sich immer auch ein Teil der Persönlichkeit und Individualität des Schöpfers wider. Dementsprechend spielt im Rahmen des Kunst- und Fotografenrechts auch das Persönlichkeitsrecht eine wichtige Rolle. So kann - von der Perspektive des Künstlers/Fotografen aus - dessen (Urheber-) Persönlichkeitsrecht verletzt sein, wenn seine Arbeit "entstellt" oder er nicht als Schöpfer des Werkes namentlich benannt wurde.

Eine große Bedeutung hat das Persönlichkeitsrecht auch im Fotografenrecht, nämlich bei der Sach- und Personenfotografie. Wird eine Person fotografiert, kann deren allgemeines Persönlichkeitsrecht und/oder das sog. Recht am eigenen Bild verletzt sein. Dabei muss nicht mal die Person (komplett) auf den Foto zu sehen sein, es reicht aus, wenn aufgrund individueller Merkmale die betroffene Person für dessen Bekannte erkennbar ist (z.B. Tätowierung, Stimme, Schattenrisse, KFZ-Kennzeichen etc.). Insbesondere bei der Bildberichterstattung hat das Persönlichkeitsrecht daher eine große Bedeutung. Hierbei spielen die besonderen Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) sowie die Rechtsprechung zur Presse- und Meinungsfreiheit eine große Rolle.

Bei Missachtung dieser Rechte drohen Unterlassungs-, Schadensersatz- und ggf. sogar Schmerzensgeldansprüche. Selbst wenn eine Einwilligung vorliegt, muss diese nicht ein uneingeschränktes Recht zur Verwertung des Fotos für jegliche Zwecke beinhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Urheberrecht im Kunst- und Fotografenrecht

Ihre Rechte wurden verletzt oder Sie wurden selbst wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer Fachexpertise.

   










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Kunstwerke als auch Fotografien werden hauptsächlich durch das Urheberrechtsgesetz (kurz: UrhG) geschützt.

Das Urheberrechtsgesetz schützt vor der unberechtigten Verwertung Ihrer Werke. Der Urheber hat insbesondere das ausschließliche Recht, seine Arbeit auszustellen, Kopien seiner Werke anzufertigen, diese zu verbreiten und öffentlich im Internet zugänglich zu machen. Wer das Urheberrecht verletzt, kann daher auf Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft, Vernichtung und auf Ersatz der gegnerischen Anwaltskosten verklagt werden. Die Schadenersatzhöhe bemisst sich dabei nach der sog. Lizenzanalogie, wofür es extra Honorartabellen gibt. Darüber hinaus wird auch das Persönlichkeitsrecht des Urhebers gesondert geschützt. So hat z.B. der Urheber grundsätzlich das Recht, auch nach Vergabe von Lizenzen noch als Urheber des Werkes genannt zu werden und kann sich gegen Entstellung seines Werkes wehren. Wird der Urheber bei der unberechtigten Verwertung seines Werkes nicht genannt, wird der Schadenersatzanspruch sogar noch verdoppelt.

Damit ein Werk urheberrechtlichen Schutz genießt, muss es lediglich eine sog. "Schöpfungshöhe" aufweisen. Dies bedeutet, dass sich in Ihrer Arbeit eine gewisse Kreativität und Individualität widerspiegeln muss. Die Schwelle für diese "Schöpfungshöhe" wird von den Gerichten allerdings sehr niedrig angesetzt (sog. kleine Münze), so dass sehr viele Werke urheberrechtlichen Schutz genießen (Ausnahme: Werke der angewandten Kunst, dort ist die Schwelle zur Schutzfähigkeit deutlich höher, siehe dazu hier). Zudem besteht an Fotos zumindest ein sog. Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG. Ein Urheberrecht entsteht dabei - im Unterschied etwa zum Marken- oder Patentrecht - völlig unabhängig von der Registrierung bei einer staatlichen Stelle. Es entsteht vielmehr automatisch mit der Schaffung des Werkes. Die reine Idee wird allerdings vom Urheberrecht nicht geschützt, sondern nur die konkrete Ausdrucksform. Die "Idee" muss sich daher irgendwie körperlich manifestiert haben. Auf die Kennzeichnung mit einem ©-Vermerk kommt es rechtlich nicht an, wobei dies aus Klarstellungsgründen bei Verwertungen im Ausland empfehlenswert sein kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Fachgebiet: Kunst und Fotografenrecht

Klicken Sie oben auf die Rechtsgebiete, um mehr Infos zu deren Bedeutung im Fachgebiet "Kunst- und Fotografenrecht" zu erhalten.

   










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Unter Kunst versteht man unter Juristen vor allem Werke der bildenden Kunst, wie etwa Gemälde und Skulpturen (für andere Werke wie z. B. Filme sehen Sie die weiteren Rubriken). Hierbei können eine Vielzahl von rechtlichen Fragen aufgeworfen werden, wie etwa im Bereich des Galerie-, Auktions-, Museumsrechts, der Künstlersozialkasse, des Kulturgüterschutzes oder des Schutzes vor Fälschungen. Kunst wird im Kern zwar durch das Urheberrecht geschützt, daneben spielt aber auch das Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Wegen der Vielfältigkeit der in Betracht kommenden Rechtsgebiete spricht man von einer sog. rechtlichen Querschnittsmaterie.