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Wettbewerbsrecht im Fachgebiet Start-up & Webshop-Recht

Sie wurden abgemahnt oder Ihre Konkurrenten verhalten sich wettbewerbswidrig? Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung.

   










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Genau wie in der traditionellen Geschäftswelt gilt natürlich auch im Internet das Wettbewerbsrecht - kein Geschäftsmann darf sich gegenüber seinen Wettbewerbern unlauter verhalten. Dementsprechend groß ist die Bedeutung des Wettbewerbsrechts für das Internet. Dabei muss nicht einmal ein Geschäftssitz in Deutschland bestehen. Richtet sich die Maßnahme oder das Web-Angebot auch an den deutschen Markt, sind die deutschen Gerichte zuständig und deutsches Wettbewerbsrecht ist anwendbar.

So spielt das Wettbewerbsrecht z.B. beim Internetmarketing (GoogleAds, Affiliate Marketing, vergleichende Werbung, Rabattaktionen etc.), bei der E-Mail-Werbung, aber auch bei "trivialen" Dingen wie bei Informationspflichten (z.B. Impres-sumspflicht, Pflicht zur Widerrufsbelehrung) eine zentrale Rolle. Selbst fehlerhafte AGBs können über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden, da dadurch Wettbewerbsvorteile erreicht und Verbraucher benachteiligt werden können. Oftmals wird das Wettbewerbsrecht auch unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung, des Nachahmungsschutzes, bei geschäfts-schädigenden Äußerungen oder beim Abfang von Kunden relevant. Ebenso kann aber auch der Irreführungsschutz von großer Bedeutung sein, wie z.B. bei irreführenden Angaben beim Preis oder der Produktbeschreibung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

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