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Start-up & Webshop-Recht

Das heutige Internetzeitalter ermöglicht es, schnell und ohne großen Aufwand ein eigenes Online-Geschäft aufzubauen. Doch auch im Internet gelten die gesetzlichen Regeln. Insbesondere müssen wettbewerbs- und vertragsrechtliche Vorschriften berücksichtigt und darauf geachtet werden, dass keine ­fremden Rechte - wie z. B. Marken- oder Urheberrechte - verletzt werden. Da gerade im Online-Geschäft bei rechtlichen Verstößen sofort abgemahnt wird, können sehr schnell große Kosten entstehen, die gerade in der Anfangsphase eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen können. Umgekehrt muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass die eigenen Rechte gegenüber Wettbewerbern und Kunden optimal gesichert sind. Wir kennen die Besonderheiten sowie rechtlichen Fallstricke des Internetgeschäfts und helfen Ihnen, Ihre Rechte optimal zu sichern und Ihr Online-Geschäft abmahnsicher zu gestalten.

Bei der Gründung eines Unternehmens (Start-up) spielen auch gesellschaftsrechtliche Aspekte eine bedeutende Rolle. Oftmals wird es sich anbieten, eine Gesellschaft zu gründen und durch diese gewerblich tätig zu werden. Dies erfordert insbesondere eine klare rechtliche Regelung in Bezug auf das Verhältnis der einzelnen Gesellschafter untereinander, um im Streitfall klare Verhältnisse zu haben, welche Vermögenswerte welchen Gesellschaftern gehören. Wir vertreten Internetunternehmen jeglicher Art, insbesondere Webshops, eBay-Händler und werbefinanzierte Internetportale. Unsere full service-Expertise reicht von der Unterstützung bei der Unternehmensgründung bis zur Beratung bereits etablierter Online-Händler.

Nähere Einzelheiten zu den für das „Start-up & Webshop-Recht“ relevanten Rechtsgebieten finden Sie unter den farblich hervorgehobenen Menüpunkten.

Unsere im „Start-up & Webshop-Recht“ angebotenen Dienstleistungen finden Sie – abhängig von dem jeweiligen ausgewählten Rechtsgebiet – in dem rechts nebenstehenden Menü aufgelistet.

Wenn Sie Näheres zu den verwandten Fachgebieten„Internet- und Domainrecht“ oder  „IT, Software & Gamesrecht“ wissen möchten, klicken Sie bitte hier bzw hier

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